Vereinfachte Kennzeichnung für Großbritannien CE-Kennzeichnung: Kooperation von ift Rosenheim und BSI

Großbritannien hat die Übergangsfrist zur Beendigung der Anerkennung der CE-Kennzeichnung bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Die britische Regierung hat aber entschieden, dass es keine weiteren Verlängerungen geben wird. Deshalb sollten Hersteller von Bauelementen sich nun vorbereiten, um zum 1. Januar 2023 die notwendigen Konformitätsnachweise für das UKCA-Zeichen zu haben. Durch die Kooperation zwischen dem ift Rosenheim und dem British Standards Institution lassen sich ift-Prüfergebnisse für Bauelemente und Baustoffe als Basis für das UKCA-Zeichen verwenden.

Kooperation von ift Rosenheim und dem BSI (British Standards Institution) vereinfacht UKCA-Kennzeichnung für Großbritannien - © ft Rosenheim, TMLsPhotoG – stock.adobe.com

Für Leistungsmerkmale im AVCP System 1 (Feuer- und Rauchschutzelemente, FSA) ist dies für neue und bereits vorhandene ift-Prüfergebnisse (historische Daten) möglich. Für Produkte im AVCP System 3 ist dies nur für neue ift-Prüfnachweise möglich. "Ich bin sehr froh, dass das ift Rosenheim durch die Partnerschaft mit dem BSI den Export bzw. Import mit Großbritannien für die Hersteller von Baustoffen und Bauelementen vereinfacht", erklärt Michael Breckl-Stock, CTO vom ift Rosenheim.

Ab 1. Januar 2023 Konformitätsbewertungen notwendig

Auch wenn Großbritannien die Übergangsfristen für die weitere Verwendung der CE-Kennzeichnung verlängert hat, sind die neuen Anforderungen für Großbritannien ab dem 1. Januar 2023 verbindlich. Spätestens dann braucht ein Hersteller von Baustoffen und Bauelementen die notwendigen Konformitätsbewertungen (Zertifikate und Prüfberichte) und unterstützende Unterlagen, bevor das UKCA-Zeichen angebracht wird. Grundsätzlich müssen diese Prüfnachweise von einer anerkannten Stelle in Großbritannien (UK Approved body) erbracht oder anerkannt sein.

Zusammenarbeit von ift Rosenheim und BSI

Damit die Hersteller ihre Produkte nun nicht zusätzlich noch einmal einen zweiten Probekörper in Großbritannien (UK) prüfen lassen müssen, hat das ift Rosenheim eine enge Zusammenarbeit mit dem renommierten Britisch Standards Institution (BSI) als „United Kingdom conformity assessment body“ vereinbart. Diese Vereinbarung stellt sicher, dass der Hersteller die ift-Prüfberichte (Bewertung der Leistungsdokumentation) sowohl für das CE- als auch das UKCA-Konformitätszeichen für Fenster, Türen, Fassaden, Tore, Verglasungen, Beschläge und Glas nutzen kann. Für Produkte im AVCP 3 gilt dies nur für neue Prüfberichte. Im AVCP System 1 lassen sich neue und bestehende Prüfergebnisse (historische Daten) des ift Rosenheim als Basis heranziehen. Diese Möglichkeit wird im Rahmen der Beauftragung von den ift-Experten geklärt. Allerdings sind Nachweise für UKCA Kennzeichnungen auf Basis von ETA/EAD Nachweisen bisher nicht möglich, da dieses System in Großbritannien noch nicht gesetzlich umgesetzt ist.

Die formale Abwicklung erfolgt durch die Experten von BSI und ift Rosenheim. Dies gilt in gleicher Weise auch für eventuell notwendige Überwachungen, wenn die Produkte unter die AVCP Systeme 1, 1+, 2 fallen, beispielsweise bei Anforderungen an den Feuerwiderstand oder das Brandverhalten. Damit sei auch die für UK notwendige Fremdüberwachung durch ift-Experten bei Herstellern durchführbar, deren Sitz oder Produktionsstätte in der EU ist. Ebenso gilt dies für den umgekehrten Fall, ein Kunde in UK benötigt eine, für die EU notwendige Fremdüberwachung. Hier werden die BSI-Experten aktiv.

ift Rosenheim vertrauenswürdiger Partner

"Die Hersteller von Bauprodukten stehen im Mittelpunkt unserer Organisationen. Wir sind bestrebt, den Marktzugang für unsere Kunden durch die Partnerschaft zu fördern", sagt Alex Lubbock, Global Construction Practice Director von BSI. "Das ift Rosenheim ist ein vertrauenswürdiger Partner, der die gleichen Werte teilt. Diese Synergien helfen dabei eine hohe Qualität und Sicherheit für Hersteller zu gewährleisten. " Dies sei eine großartige Gelegenheit, gemeinsamen Kunden zu helfen, den Zugang zu Märkten zu erhalten und nachhaltiger zu gestalten.