Gesetzesreform GMG statt GEG: So bewerten Branchenverbände die geplante Novelle

Die Bundesregierung hat das sog. Heizungsgesetz der Ampel-Regierung überarbeitet. Der Nachfolger des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) trägt den Titel Gebäude­modernisierungsgesetz (GMG). Welche Änderungen sollen kommen und wie beurteilen Branchenverbände die geplanten Änderungen? Hier zwei Bewertungen des Gesetzentwurfes seitens der Repräsentanz transparente Gebäudehülle sowie des Bundesverbands Pro-Holzfenster.

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RTG und BPH haben sich bereits zu den gestern erschienenen Eckpunkten der Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes geäußert, das künftig Gebäudemodernisierungsgesetz heißen wird. - © Dirks

Mit den vorgelegten Eckpunkten zur Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes hat die Bundesregierung angekündigt, den Einbau von Gas- oder Ölheizungen wieder zulassen. Durch eine steigende Beimischung klimafreundlicher Alternativen sollen Gas und Öl über die kommenden Jahrzehnte grüner werden.

RTG: Entwicklung setzt Anreize für Sanierungen

"Mit dieser Entscheidung gewinnt die energiesparende Sanierung von Gebäudehüllen zusätzlich an Bedeutung", kommentiert Thomas Drinkuth, Leiter der Repräsentanz Transparente Gebäudehülle RTG.

Die RTG sieht mehrere Gründe für verstärkte Sanierungen: Gas und Öl werden noch für viele Jahre weitgehend fossil sein. Die Anteile an bspw. Biogas oder Bioöl lassen sich nur langsam steigern. Deutschland kann es sich aber nicht leisten, in diesen Jahren im Klimaschutz im Gebäudesektor nicht voranzukommen.

Bei Verfehlung der verbindlichen EU-Klimaziele drohen Strafzahlungen in Milliardenhöhe. Zudem sind bei einer Fortsetzung des Heizens mit Gas und Öl höhere Kosten zu erwarten: erstens durch den CO2-Preis auf die fossilen Anteile und zweitens durch den höheren Herstellungsaufwand der grünen Bestandteile der Brennstoffe.

Regierung muss Förderkonditionen verbessern, sonst drohen EU-Strafzahlungen

"Wer weiterhin mit Gas oder Öl heizt, sollte also den Verbrauch nach Kräften begrenzen. Gerade bei Gebäuden mit hohem Energieverbrauch empfiehlt es sich, zügig in die Sanierung einzusteigen – egal welchen Energieträger man nutzt", empfiehlt Drinkuth. Dafür müsse die Bundesregierung nun die Förderkonditionen verbessern. Die geringe Sanierungsrate zeige, dass die bestehende Förderung für viele Haushalte keinen ausreichenden Anreiz setze.

Führt Bio-Quote zu Preistreiberei?

Kritisch beurteilt die RTG, dass die neue Grüngasquote zu einem verstärkten Wettbewerb zwischen Industrie und Haushalten um die Brennstoffe führen könne.

Drinkuth dazu: "Klimafreundliche Alternativen wie grüner Wasserstoff werden für verschiedene Industrieprozesse, bspw. in der Glasherstellung, dringend benötigt. Sie sind aber bisher nur in minimalen Mengen verfügbar und es ist nicht absehbar, wann sich das ändert. Werden diese knappen Energieträger nun verstärkt zum Heizen verwendet, kann das leicht zu einem Verteilungswettbewerb und noch höheren Preisen führen."

Auch die anstehende Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie, kurz EPBD, wird in den Eckpunkten erwähnt und legt einen zusätzlichen Fokus auf Sanierungen. Die CDU hat kürzlich auf ihrem Parteitag beschlossen, die Richtlinie nun zügig in deutsches Recht umzuwandeln. Für private Haushalte wird sich dadurch nicht viel ändern. Hauptsächlich wird der Staat in die Pflicht genommen, Sanierungs- und Energiesparziele zu erreichen oder – positiv für Verbraucher – das Beratungsangebot für Sanierungen gezielt zu verbessern. Lediglich die energetisch schlechtesten Nichtwohngebäude, als bspw. Schulen, Büro- oder Gewerbegebäude, müssen im Laufe der kommenden Jahre Sanierungsmaßnahmen durchführen und so ihren Energieverbrauch senken. "Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie tut Verbrauchern nicht weh, schafft aber bessere Rahmenbedingungen für Energiesanierungen im Bestand. Das ist eine positive Entwicklung", so die Bewertung der RTG. Nun sei eine rasche Umsetzung gefragt.

BPH: Gesetz droht Wärmewende auszubremsen

Der Bundesverband Pro-Holzfenster sieht die von der Bundesregierung vorgelegten Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz kritisch. Nach Einschätzung des Verbands droht das Gesetz, die Wärmewende im Gebäudesektor auszubremsen und das Erreichen der Klimaziele weiter zu erschweren. Statt die bestehende Minderungslücke zu schließen, droht diese nun noch größer zu werden.

"Der Gebäudesektor ist und bleibt ein zentraler Hebel für den Klimaschutz. Die Chance und die Notwendigkeit, jetzt massiv in Energieeffizienz zu investieren, war selten größer – auch, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor künftigen Kostensteigerungen zu schützen", erklärt Eduard Appelhans, BPH-Vorsitzender.

Positiv bewertet der Verband, dass die Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) bis 2029 abgesichert werden soll. Das schaffe Planungssicherheit für Eigentümer, Handwerk und Industrie. Entscheidend sei nun, die Sanierungsquote spürbar zu steigern und bestehende Hemmnisse abzubauen.

Zugleich fordert der Verband, den Einsatz nachwachsender Rohstoffe im Gebäudebereich stärker in den Fokus zu rücken. Holz als Baustoff leiste einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, verbessere den Wohnkomfort und stärke regionale Wertschöpfungsketten – insbesondere im mittelständisch geprägten Handwerk.

"Was wir jetzt brauchen, ist mehr Tempo bei der energetische Sanierungen – kein politisches Bremssignal", so Appelhans. "Wenn die Modernisierung von Gebäuden ausgebremst wird, wird die Minderungslücke im Gebäudesektor größer, nicht kleiner. Positiv ist die gesicherte Förderung bis 2029. Aber das reicht nicht: Wir müssen die Sanierungsquote deutlich steigern und stärker auf nachhaltige, nachwachsende Rohstoffe wie Holz setzen – für Klimaschutz, bezahlbares Wohnen und eine starke regionale Wertschöpfung."

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