Gerichtsentscheidungen erlassen Glaston geht gegen Plagiatoren vor

Im Jahr 2012 hat Glaston einen Prozess gegen die Shanghai Northglass Technology & Industry Co. Ltd. und deren Vertriebspartner in Deutschland wegen Patentverletzungen in Verbindung mit einer der Glaston Biege- und Temper-Technologien angestrengt. Im Januar 2017 fiel in Deutschland ein erstinstanzliches Urteil zugunsten des Maschinenherstellers. Erledigt ist der Fall aber noch nicht.

Glaston schützt sein geistiges Eigentum. - © sdf

Glaston hält Patente für alle seine Schlüssellösungen und konnte nach eigenen Angaben seine Rechte am geistigen Eigentum bereits mehrmals erfolgreich verteidigen. Zusätzlich zu dem in Deutschland anhängigen Verfahren wurden demnach im Vereinigten Königreich 2006 und in Kanada im Jahr 2010 Patentverletzungsentscheidungen gegen Northglass zugunsten von Glaston erlassen. Das Bundesgericht in Kanada habe Northglass im Jahr 2014 zur Zahlung von 1,3 Millionen Euro verurteilt. Gezahlt habe das Unternehmen aber nicht.

Glaston bemüht sich daher fortwährend, die Entschädigung für sich zu sichern. Ein deutsches Gericht habe nun die Pfändung von Vermögenswerten genehmigt. Das heißt, Glaston kann Maßnahmen zur Pfändung vorantreiben. "Als Technologieführer unserer Branche werden wir unsere Rechte am geistigen Eigentum weiterhin weltweit schützen. Da Gerichtsentscheidungen von Northglass nicht eingehalten wurden, waren indirekte Parteien wie Glashersteller leider auch von dem Prozess betroffen", sagt Sasu Koivumäki, SVP Glaston Machines. "Wir versuchen wirklich, den Schaden zu minimieren, weisen aber gleichzeitig darauf hin, dass wir unsere Vermögenswerte und Rechte verteidigen." Gegenwärtig führt Glaston nach eigenen Angaben mehrere Untersuchungen zu Verletzungen von Rechten an geistigem Eigentum in Europa und Asien durch.