Kurz gefragt „Getrennte Lieferung von Türen weiterhin möglich“

Stephan Schmidt ist Geschäftsführer des Fachverbands Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB) mit Sitz in Velbert (NRW). - © FVSB

GFF: Herr Schmidt, die Branche war etwas in Aufruhr, weil es hieß, Türen würden nicht mehr getrennt ausgeliefert. Was ist nun an der Aussage dran?

Schmidt: Gar nichts, Türen und Beschlagteile können weiterhin getrennt ausgeliefert werden. Zu diesem Ergebnis kommt auch eine von unserem Verband beauftragte Fachanwältin. Der Hintergrund war, dass ein großer Hersteller das Gerücht in Umlauf brachte. Er hatte die neue Norm DIN 14315 in Teil 2 dahingegend interpretiert, dass er sagte, wenn diese Norm in Kraft tritt, dürfen Türen nur noch komplett mit allen Beschlagteilen ausgeliefert werden – was meines Erachtens aber Geschäftsansatz der Firma war.

Das heißt, es ändert sich nichts, weder für den Beschlaghersteller noch für den Montagebetrieb?

Alles bleibt beim Alten. Beschläge sind nämlich nach wie vor Teile an der Tür, die keine technisch relevanten Eigenschaften aufweisen. Aus rechtlicher Sicht ergibt sich deswegen keine Notwendigkeit zur vollständigen Lieferung einer üblichen Tür durch den Hersteller. Ausgenommen davon sind lediglich Außentüren für den Branschutz, die anhand der EN 16034 eingestuft sind. Da können die Beschläge nicht beliebig getauscht werden und die Herstellerangaben müssen befolgt werden.

Und wie sieht es mit der Haftung aus?

Der Kunde hat den Gewährleistungsanspruch grundsätzlich immer gegenüber demjenigen, welcher die Tür liefert und einbaut. Der Monteur kann den Anspruch an den Hersteller weitergeben. Am Ende kann dieser sich weder herausreden noch den Anspruch ablehnen, solange der Betrieb genormte Beschläge eingebaut hat.