Kommentar der RTG Drinkuth: "Neues Heizungsgesetz nur die halbe Miete."

Am 19. April 2023 hat die Bundesregierung die 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundeskabinett beschlossen. Thomas Drinkuth, Leiter der Repräsentanz Transparente Gebäudehülle (RTG), nimmt in einem Kommentar Stellung zu dem aktuellen Beschluss – und kritisiert vor allem die Unwucht im neuen Förderkonzept.

Thomas Drinkuth ist Leiter der Repräsentanz Transparente Gebäudehülle (RTG) in Berlin. - © RTG

"Der Kabinettsbeschluss zum GEG und zur Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist für den Klimaschutz im Gebäudesektor nur die halbe Miete", sagt Drinkuth, zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und zum neuen Förderkonzept für erneuerbares Heizen. "Die Bundesregierung verpasst die Chance, die Umstellung auf erneuerbare Energien und die Senkung des Energieverbrauchs durch gezielte Gebäudesanierung zusammenzubringen.“ Beides sei aber notwendig – nicht nur, um alte und unsanierte Gebäude fit für die Wärmepumpe zu machen. Alle großen Klimaschutzstudien weisen laut dem Leiter der RTG darauf hin, dass der Energieverbrauch im Gebäudesektor für ein stabiles, zukunftsfähiges Energiesystem erheblich sinken müsse. Auch die Energiekrise im vergangenen Winter habe das deutlich gezeigt.

Gebäudesanierung wird weiter stagnieren

"Eigentlich hat sich die Bundesregierung das Ziel, die Gebäudesanierung voranzubringen und primär Gebäude mit dem höchsten Energieverbrauch zu adressieren, auf die Fahne geschrieben", so Drinkuth weiter. "Sie tut jedoch bisher viel zu wenig dafür." Im Gegenteil: Das skizzierte Förderkonzept ermögliche für die Heizungsumstellung auf erneuerbare Energien einen noch höheren Zuschuss als bisher. Bis zu 50 Prozent seien jetzt drin. Für energetisch wirksame Sanierungsmaßnahmen wie den Fenstertausch bleibe es hingegen bei den bisherigen 15 bis maximal 20 Prozent. "Mit einer solchen Unwucht im Förderkonzept ist klar, dass die seit 20 Jahren währende Stagnation in der Gebäudesanierung weitergehen wird", bedauert er. "Die Bundesregierung wäre energie-, bau- und klimapolitisch gut beraten, sich von dieser einseitigen Energiepolitik im Gebäudesektor zu lösen und im Ordnungsrecht und in der Förderung gleichermaßen auf Energieeffizienz und auf erneuerbare Energien zu setzen." Noch lasse die Legislaturperiode genug Zeit, um bei der energieeffizienten Gebäudesanierung politisch nachzuarbeiten.