Zu Gast in GFF DIN 18008 und die Parallele zu Covid-19

Roger Möhle ist Geschäftsführer der Glaser-Innung Niedersachsen. - © Möhle

Im Alltag gibt es oft unterschiedliche Einstellungen zum Thema Covid-19. Jemand kann infiziert sein, zeigt aber keinerlei Symptome und steckt dann seine Kollegen und Kolleginnen oder sein persönliches Umfeld an. Was können wir dazu beitragen? In der DIN 18008 Teil 1, Begriffe und allgemeine Grundlagen, steht unter dem Punkt Sicherheitskonzept, wie Verglasungskonstruktionen bemessen und ausgebildet sein müssen. Hier spricht man von einer angemessenen Zuverlässigkeit, um allen Einwirkungen, die planmäßig auftreten, standzuhalten. Hier ist eine gute Parallele zum Thema Covid-19 zu ziehen. Machen wir uns bewusst: Es gibt keine absolute Sicherheit im Leben. Aber es liegt an uns, das Risiko zu minimieren. In der VOB Teil B, § 13 Mängelansprüche, ist aufgeführt, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine sachmangelfreie Leistung abzuliefern hat. Es müssen die anerkannten Regeln der Technik eingehalten und vereinbarte Beschaffenheit nachgewiesen werden. Unser Verhalten ist frei von Sachmängeln, wenn wirdie AHA-Regeln einhalten. Das ist eine Mindestanforderung, die jeder für sich beherzigen sollte. Bleiben Sie negativ, aber denken Sie positiv.

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