Im Skype-Interview mit der GFF-Redaktion äußerte sich Jürgen Sieber, Landesinnungsmeister des GFF Baden-Württemberg, zur Auslegung der neuen DIN 18008. Hier lesen Sie seine Argumente.

Was die Verwendung von Sicherheitsglas unter Brüstungshöhe angeht, gibt es für ihn keinen Interpretationsbedarf. "Die neue Regelung gilt nicht für den Privatsektor", ließ der Glasermeister und Sachverständige keinen Zweifel an seiner (Rechts-)Position. Seit der zuständige Normenausschuss die Teile 1 und 2 der DIN 18008 Ende Juli 2019 verabschiedet hat, kursieren in der Branche unterschiedliche Interpretationen zu einer möglichen rechtssicheren Auslegung. Im Raum steht die Frage nach der Verwendung von Sicherheitsglas.
Allgemein zugänglich: BGH-Urteil bestätigt Definition
Für LIM Jürgen Sieber fällt die Antwort eindeutig aus: "Die DIN 18008 bezieht sich auf § 37, Abs. 2, der Musterbauordnung (MBO)", sagt er. Dort sei von Glasflächen und -türen, die bis zum Fußboden allgemein zugänglicher Verkehrsflächen herabreichen, die Rede. Die Formulierung "allgemein zugänglich" könne sich nicht auf den Privatbereich beziehen. Das Wort „öffentlich“ komme vom lateinischen Begriff „communis“, was so viel heiße wie gemeinschaftlich, allgemein, öffentlich. Diese Definition werde durch ein BGH-Urteil [BVerfGE 27, 71 (83)] bestätigt. In dem verhandelten Fall ging es um die Frage, ob eine Information allgemein zugänglich ist, wenn ein bestimmter, definierter Personenkreis Zugang zu den Informationen hat. Das oberste Gericht kam zu folgendem Schluss: "Die Informationsfreiheit ist verfassungsrechtlich nur dann gewährleistet, wenn die Informationsquelle allgemein zugänglich ist." Dies sei in der Regel der Fall, wenn sie technisch geeignet und bestimmt sei, der Allgemeinheit, d.h. einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen.
"Klare Formulierungen darf man nicht aufweichen"
"Das sind klare Formulierungen, die man nicht aufweichen darf", fordert Sieber. "Das hätte sonst ungeahnte Folgen für den gesamten Baubereich." Rückendeckung erhält er dabei eigenen Angaben zufolge von renommierten Brancheninstitutionen. Der GFF BW will in Kürze noch eine schriftliche Stellungnahme dazu abgeben. Mittlerweile haben auch der Verband Fenster + Fassade (VFF) und der Bundesverband Flachglas (BF) zusammen mit weiteren Verbänden ein Papier zur DIN 18008 veröffentlicht, das Hilfestellungen und Handlungsempfehlungen gibt.
Das vollständige Interview mit LIM Jürgen Sieber, bei dem es auch um aktuelle Themen wie den Umgang mit asbesthaltigen Materialien und den Beitrag des Glaserhandwerks zum Klimaschutz ging, lesen Sie in der Novemberausgabe von GFF .