Stellungnahme von Udo Pauly zur BF-Forderung "Die Gebrauchstauglichkeit von ESG ist juristisch nicht gegeben."

Der Bundesverband Flachglas will die DIN 18008 dahingehend ändern, dass der Einsatz von Sicherheitsglas bei Verglasungen unterhalb der Brüstungshöhe vorgeschrieben wird. Glasermeister und ö.b.u.v. Sachverständiger Udo Pauly erläutert, wo für Verarbeiter Gefahren lauern und welche Folgen diese Forderung für das Glaserhandwerk hat.

Der Bundesverband Flachglas (BF) fordert den obligatorischen Einsatz von Sicherheitsglas unterhalb der Brüstungshöhe. - © BF

"Diese Forderung würde erst einmal nur für Neuverglasungen im Objektbereich gelten. Im Reparatur- und Sanierungsfall gilt Bestandschutz gemäß Baurecht der Länder. Daher würde die Forderung beim privatem häuslichen Glasbruch, z.B. von Innentürfüllungen in Kinderzimmern, nicht greifen, da bei der Reparatur der Einsatz von Sicherheitsglas nach wie vor nicht zwingend vorgeschrieben wäre und somit erst einmal keine Erhöhung der Sicherheit im Bestand darstellt.

Auf den zweiten Blick würden Floatglas-Kombinationen bei Isolierglas aus zwei- oder dreimal ESG ausgeführt und so erst einmal nur teurer aber wenigstens nicht schwerer sein. Der Einbruchschutz ginge zwar gegen Null, aber das tangiert ja nur die Versicherungswirtschaft oder den geizigen Auftraggeber, den Glasern kann das schließlich erst einmal egal sein.

Gebrauchstauglichkeit von ESG

Aber der Aufschrei wird spätestens dann kommen, wenn ruchbar wird, dass ESG juristisch gesehen ein mangelhaftes Bauprodukt und keinen adäquaten Ersatz für Floatglas darstellt. Die Gebrauchstauglichkeit von ESG – auch mit Heisslagerungstest – ist zur Zeit juristisch nicht gegeben. Also werden wir im Rahmen des Einbruchschutzes und unter Berücksichtigung der Gebrauchstauglichkeit Kombinationen aus ESG/VSG bzw. ESG/Float/VSG oder VSG/ESG/VSG herstellen und versuchen, diese dann für teures Geld zu verkaufen. Das verlängert die Lieferfristen, erhöht das Glasgewicht um bis zu 50 Prozent und die Materialkosten erst einmal deutlich um 25 bis 30 Prozent.

Der Sinn dieser Forderung wird für jedermann spätestens nun transparent.

Es ist traurig, dass, trotz deutlicher Absage – per Abstimmung – bei der vergangenen Bundesdelegiertenversammlung des Glaserhandwerks in Lübeck zu diesem Punkt, vom DIN-Ausschuss weiterhin versucht wird, diese Forderung wieder einmal undiskutiert am Glaserhandwerk vorbei einzuführen. Statt auf Konsens zu setzen, Empfehlungen auszusprechen und das Fachwissen und die beratende Funktion des Glaserhandwerks gegenüber seinen Auftraggebern z.B. im Reparaturfall zu unterstützen und zu nutzen, um so objektbezogen und für alle Seiten gewinnbringend optimale Lösungen für die Sicherheit zu schaffen, wird über die Köpfe hinweg verordnet.

Forderung auf Kosten der Glaserschaft

Traut man solche Beratungen den meistergeführten Glasereibetrieben nicht zu? Oder werden bereits so viele Bauelementehändler und Nebengewerke bedient, denen das einschlägige Fachwissen fehlt, so dass man denen vorschreiben muss, was sie zu tun oder zu lassen haben. Schließlich steht im Regelfall noch der Glaser am Ende der Wertschöpfungskette und ist der erste, der im Schadensfall juristisch in die Pflicht genommen wird. Trotzdem wird nach wie vor immer noch, auf Kosten der Glaserschaft, in einer übertriebenen Regelungswut versucht, unsinnige und selbstsüchtige Forderungen ohne Rücksprache im Markt zu etablieren. Schade!"