GFF: Herr Rechtsanwalt Reuter, welche Folgen hat das SOKA Bau-Urteil?
Reuter: Das Bundesarbeitsgericht hat die Allgemeinverbindlicherklärungen des Verfahrenstarifvertrags (VTV) aufgehoben. Arbeitgeber, die nicht tarifgebunden, d.h. nicht mittelbare Mitglieder des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie oder des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe waren, müssen für 2014 keine Beiträge leisten. Entsprechende Klagen der SOKA-Bau wären zurückzuweisen, Zwangsvollstreckungen einzustellen. Außerdem besteht ggf. ein Rückforderungsanspruch, dessen Voraussetzungen noch geklärt werden müssen.
Sehen Sie bestimmte Auswirkungen für das Fenster-Gewerk?
Der Fensterbau ist immer in einer Zwickmühle gewesen. Nach dem VTV ist das eine Bautätigkeit, die nur dann vom VTV ausgenommen ist, wenn sie ein tarifgebundener Tischlerbetrieb ausführt, welcher auch entsprechendes Fachpersonal des Tischlerhandwerks vorhält. Für 2007 bis 2011 und 2014 ist diese Einschränkung nun entfallen: Es sind keine Beiträge geschuldet.
Wie geht es mit dem Thema weiter?
Die Politik bereitet aktuell ein sog. Soka-Sicherungsgesetz vor. Damit soll, man glaubt es kaum, der Tarifvertrag Gesetzeskraft bekommen und trotz seiner Aufhebung wieder in Kraft gesetzt werden – rückwirkend bis in das Jahr 2007. Das ist verfassungswidrig, aber die Politik geht der Lobbyarbeit des Baus auf den Leim. Der macht eine mögliche Insolvenz der SOKA geltend – was freilich blanker Unsinn ist. Der Bau ist aufgefordert, sich mit anderen Gewerken um eine sinnvolle Abgrenzung zu bemühen. Kommt diese zustande, wird auch niemand mehr klagen.
