Blick ins Ausland Das macht die Schweiz

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In der Schweiz fordert die SIGAB-Richtlinie 002 „Sicherheit mit Glas – Anforderungen an Glasbauteile“ seit dem 1. Januar 2018 Sicherheitsglas bis zu einem Meter über der Standfläche. „Für Verglasungen mit Glas unterhalb der Mindesthöhe von einem Meter ab begehbarer Fläche ist aus Gründen des Personenschutzes angriffsseitig Sicherheitsglas anzuordnen. Je nach Zugänglichkeit ist dies sogar beidseitig sicherzustellen (z.B. EG-, Balkon- oder Terrassenverglasungen).“