Verlängerung: Steuerfreie Sonderzahlungen für Beschäftigte Bundesfinanzministerium belohnt Arbeitnehmer

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern noch bis zum 30. Juni 2021 eine einmalige Corona-Prämie in Höhe von bis zu 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen oder als Sachleistung gewähren. Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2020 wurde die ursprünglich Ende 2020 auslaufende Regelung um ein halbes Jahr verlängert.

Mit dem Corona-Bonus erkennt das Bundesfinanzministerium die besondere und unverzichtbare Leistung der Beschäftigten in der Corona-Zeit an. Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. Juni 2021 erhalten. Voraussetzung ist dem Ministerium zufolge, dass Betriebe die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn leisten. Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt. Die Beihilfen und Unterstützungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.