Zu Gast in GFF BIM – aufgepasst bei vertraglichen Details!

Markus Christoffel, Fachmann des Verbands Fenster+Fassade (VFF) für VOB und Recht - © VFF

BIM klingt wie ein Zauberwort. Längst ist klar, dass diese integrierte, digitale Planungs- und Umsetzungsstrategie – Building Information Modeling – nicht aufzuhalten ist. Mag der eine oder andere Fensterhersteller vor zwei, drei Jahren gehofft haben, dass der Kelch an ihm vorübergehen möge, so gibt es m.E. keinen Zweifel, dass BIM – in welchem Umfang auch immer – kommen wird. Ich möchte auf eine Besonderheit von BIM hinweisen, deren Nutzen unbestritten ist, deren Nutzung aber wohlüberlegt sein sollte: den Detaillierungsgrad des BIM-Modells, der in jeden BIM-Vertrag gehört. Dieser Level of Development/Detail (LOD) wird durch Textbeschreibung und grafische Darstellung umgesetzt. Um die digitale Performance des BIM-Systems (Hardware und Infrastruktur) nicht zu überlasten, empfiehlt es sich, den Grad der grafischen Detaillierung, den Level of Geometry (LOG), projektbezogen auf ein Minimum zu begrenzen. Dagegen benötigt eine detailliertere textförmige Beschreibung, der Level of Information (LOI), bei hohem Informationsgehalt geringere Performance. Dies ist für alle Beteiligten hilfreich und entspricht dem Ökonomieprinzip effizienter Arbeit. Vereinbaren Sie also den LOD immer als LOI und LOG! Ich möchte Sie ungern damit allein lassen und empfehle Ihnen unser kürzlich erschienenes VFF-Merkblatt BIM.01 „Building Information Modeling – Grundlagen zur Durchführung von BIM-Projekten mit Fenstern, Türen und Fassaden“, das Inhaltsverzeichnis ist auf www.window.de unter Publikationen/Shop einsehbar. Dort finden Sie den Link für die Bestellung beim Beuth Verlag.

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