DIN 18008-Verschärfung BF redet Klartext zu Sicherheitsglas

Die Einspruchsfrist zur DIN 18008 ist vorbei. Vor der anstehenden Sitzung des Normenausschusses im Juli erläutert der Bundesverband Flachglas (BF) noch mal ausführlich seine Position in Sachen Sicherheitsglas unter Brüstungshöhe. Hier finden Sie alle Inhalte des Sondernewsletters.

Bodentiefe Verglasungen, Fenstertüren zur Terrasse hin und andere Anwendungen sollen künftig mit Sicherheitsglas ausgeführt werden (müssen). - © BF

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder und Fördermitglieder, 
liebe Freunde und Partner des Bundesverband Flachglas 
und der Gütegemeinschaft Mehrscheiben-Isolierglas,

die letzte Ausgabe dieses Newsletters war komplett frei von Nachrichten zur DIN 18008, haben wir stolz vermeldet. Dafür kennt diese Sonderausgabe nur das eine Thema – und erklärt vor der Einspruchssitzung zur Norm im Juli noch einmal unsere Position in Sachen „Sicherheitsglas unter Brüstungshöhe“.

Ein Zitat aus einem Fachartikel von „Architekt Obering. E. Haselberger“ in einer Fachzeitschrift von 1957: „Wo starker Betrieb herrscht, wo Menschen eilen und hasten, wo Kinder sich drängen und stoßen, kann Gefahr drohen. An diese Plätze gehört in die zu verglasenden Bauteile das bewährte Verbund-Sicherheitsglas. Es ist das Glas ohne Gefahr.“

Bleiben Sie uns gewogen!

Auch im Namen der Vorstände von BF und GMI grüßt Sie herzlich

Ihr Jochen Grönegräs

Die aktuelle Lage

DIN 18008 liegt im Entwurf vor. Die Einspruchsfrist ist am 06. Juni 2018 abgelaufen; auf einer Einspruchssitzung am 11./12. Juli werden die eingegangenen Einsprüche verhandelt. Kapitel 5 „Sicherheitskonzept“ enthält den Satz

5.1.5
Frei und ohne Hilfsmittel zugängliche Vertikalverglasungen sind auf der zugänglichen Seite bis mindestens 0,80 m über Verkehrsfläche mit Glas mit sicherem Bruchverhalten auszuführen.

„Sicheres Bruchverhalten“ wird definiert in

3.1.3
Sicheres Bruchverhalten liegt vor, wenn die Bruchstücke zusammengehalten werden und nicht zerfallen oder wenn ein Zerfall in eine große Anzahl kleiner Bruchstücke erfolgt.

Anmerkung 1 zum Begriff: Das Bruchverhalten von Glas gilt als sicher, wenn es die Normen für Sicherheitsglas erfüllt, z. B. Einscheibensicherheitsglas (DIN EN 12150 und DIN EN 14179) und Verbundsicherheitsglas (DIN EN 14449). Drahtglas besitzt kein sicheres Bruchverhalten.

Damit sind ESG und VSG zulässig, aber auch jedes andere Glas, das diese Definition erfüllt. Das kann zum Beispiel ein mit einer geeigneten Folie beklebtes Glas sein.

Beweggründe des BF

Der BF hat den Vorschlag für eine solche Regelung in den Normenausschuss eingebracht, weil schon im Leitbild des Verbandes steht:

„Der BF setzt sich für ein Normungswesen ein, das durch entsprechende Kriterienfestlegung die Anwendung der Produkte der Unternehmen der Flachglasbranche auf einem sicheren Niveau erlaubt.“

Nach unserer Überzeugung ist das im Interesse der Mitgliedsunternehmen, aber auch nachgelagerter Stufen der Wertschöpfungskette (Verarbeiter, Händler, Fensterbauer, Monteure) im Sinne der Haftung aller Beteiligten für eine korrekte Beratung.

Dass damit – vorbehaltlich der weiteren Preisentwicklung am Markt – außerdem zunächst eine höhere Wertschöpfung generiert wird, ist ein Nebeneffekt, aber nicht der Beweggrund.

Gegenargumente und unsere Bewertung

Die Einsprecher brachten i. W. folgende Argumente vor

  • Höhere Glasgewichte haben Folgen wie schwierigere Montage, höhere Belastung der Beschläge etc.

Lösungsmöglichkeiten bei der Montage sind – wie schon beim Dreifachglas diskutiert – geeignete Hebezeuge und Hilfsgeräte.

Rahmen und Beschläge, die höhere Gewichte von Verglasungen aufnehmen können, die aus anderen Gründen (Einbruchschutz, Schalldämmung) mit VSG ausgestattet werden, sind verfügbar.

ESG ist im Übrigen nicht schwerer als normal brechendes Glas.

  • Durch das neue Bemessungskonzept sind mit der letzten Version der DIN 18008 die Glasdicken und damit die Gewichte ohnehin gestiegen.

Das trifft nicht allgemein zu. Davon sind nur kleinere Abmessungen betroffen, und der Entwurf der jetzigen Novellierung enthält ebenfalls die Regelung, das durch abweichende Teilsicherheitsbeiwerte auf das alte Niveau „zurückzudrehen“ – das würde dann also gleichzeitig mit der Anforderung für Sicherheitsglas in Kraft treten.

Wo vorher 4 mm Float reichte, wird i.d.R. 6 mm VSG reichen. Das sind 5 kg Mehrgewicht je m², bei 2 x VSG im Isolierglasaufbau (Beispiel Terrassentür mit zwei „frei und ohne Hilfsmittel zugänglichen“ Seiten) 10 kg je m².

Auch 4 mm starkes VSG (ohne Mehrgewicht) wird angeboten und ist im Rahmen „normaler“ Türgrößen meist ausreichend.

  • Lichttransmission und g-Wert sinken.

… nur bei (dickem) VSG und nur um wenige Prozentpunkte. Das ist genauso hinzunehmen wie bislang schon bei anderen Anwendungen mit VSG.

  • ESG bringt optische Beeinträchtigungen / Anisotropien mit sich.

Das ist genauso hinzunehmen wie bislang schon bei anderen Anwendungen mit ESG. Technische Lösungen sind verfügbar.

  • Diskrepanzen der normativen Regelungen (nationales ESG-H mit 4 Stunden Heißlagerung und europäisches mit nur 2 Stunden Heißlagerung)

Derzeit gibt es nach der Abschaffung der Bauregelliste gar kein „nationales ESG-H“. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

  • Ein bewährtes und im Sanierungsbereich immer noch vielfach eingesetztes Konstruktionsprinzip (IV 68) könnte bei größeren Glasstärken nicht mehr verwendet werden.

Das mag sein. Es gibt aber keinen Rechtsanspruch darauf, ein Jahrzehnte altes Produkt trotz Fortschritt ewig weiter verkaufen zu können.

  • Erhöhte Preise passen nicht in die politische Landschaft, in der diskutiert wird, dass immer mehr, z. B. energetische, Vorschriften das Bauen ständig weiter verteuern.

Eines der kuriosesten Argumente. Dass das Bauen am meisten durch die EnEV verteuert würde, ist durch mehrere Studien widerlegt. Wer z. B. Interviews mit großen Fensterherstellern oder Systempartnern in der Fachpresse liest, bekommt nicht den Eindruck, dass zu hohe Preise das Problem der Fensterbranche wären, eher im Gegenteil. Wir sollten es gemeinsam als unsere Aufgabe ansehen, offensiv für sichere Produkte einzutreten.

  • Die Preise für Sicherheitsglas werden sinken, wenn es allgemein eingeführt ist, wie bei beschichtetem Glas und Dreifachglas auch geschehen.

Mag sein, würde aber außer der Glasbranche niemandem schaden. Widerspricht außerdem dem vorgenannten Argument.

  • Durch die Vorschrift werden die (ausländischen) Anbieter bevorteilt, die sich nicht daran halten.

Unzulässiges Argument. Wer an der roten Ampel nicht hält, kommt auch schneller ans Ziel; trotzdem ist es Vorschrift. Die implizite Unterstellung an ausländische Anbieter ist außerdem unangebracht.

  • Durch die Vorschrift fällt der Vorteil für die (aktiven) Anbieter weg, die schon lange aktiv Sicherheitsglas verkaufen.

Verständliches Argument, das aber zumindest die institutionellen Investoren als Käufer außer Acht lässt. Zu diesen dringt der verkaufende Handwerker, anders als zum selbst nutzenden Bauherrn, mit seiner Beratung gar nicht vor.

  • Die Vorschrift ist unnötig, weil keine entsprechenden Schadensfälle bekannt sind.

Leicht zynisches Argument – wie viele Tote würden denn als Anlass ausreichen? Es gibt im Übrigen keine brauchbare Statistik. Und man kann ja auch vorbeugend tätig werden. In Kindergärten z. B. ist der Einsatz von Sicherheitsglas außerdem bereits verpflichtend!

Alle öffentlichen Verfechter dieser Argumentation bitten wir weiterhin zu bedenken, welchen PR-GAU sie sich einhandeln, wenn dann wirklich mal ein spektakulärer Personenschaden bekannt wird und sie sich öffentlich gegen mehr Sicherheit positioniert haben.

  • Die Glasbranche wird so viel ESG und VSG gar nicht liefern können.

Das wird die Marktwirtschaft regeln; die Glashersteller beziehen die Normänderung bereits in ihre Planungen ein. Der Mengenzuwachs wird sich in Grenzen halten, weil Sicherheitsglas, z. B. zur Einbruchhemmung, ohnehin auf dem Vormarsch und überall da, wo es um Absturzsicherung geht, bereits vorgeschrieben ist.

  • Das ist nur Lobbyarbeit der Glasindustrie, um mehr Glas verkaufen zu können.

Der BF hat eine Stimme im Normenausschuss, wie andere Akteure auch.

  • Das ist überflüssige staatliche Regulierung.

Normung ist keine staatliche Regulierung.

  • Innentüren mit Lichtausschnitten – wo die Forderung nach Sicherheitsglas am dringendsten wäre – sind von der Norm nicht erfasst.

Auch der BF würde sehr gerne diese Türen geregelt sehen. Zum Geltungsbereich der Norm ist die Diskussion nicht abgeschlossen. Ggf. muss an anderer Stelle eine Regelung für Innentüren mit Lichtausschnitten getroffen werden.

  • Auch mit der Vorschrift lassen sich Glasbrüche nicht vermeiden – korrekt dimensioniertes, nicht vorgespanntes Floatglas hat auch ein sicheres Buchverhalten, weil es die kalkulierten Lastfälle ja aufnimmt.
Diese in der Fachpresse sinngemäß geäußerte Meinung verwechselt Bruchrisiko und sicheres Bruchverhalten.

Die Position des BF



Der verpflichtende Einsatz von Sicherheitsglas unter Brüstungshöhe hat viele Vorteile. Heute wird anders gebaut, Glasflächen sind größer geworden. (Das ist auch gut für Handwerker – sie müssen zwar größere Gewichte bewegen, verkaufen aber auch mehr Glas!).

Da sollten wir es nicht als gottgegeben hinnehmen, dass eine bodentiefe Verglasung nun mal kaputtgeht, wenn ein Kind zu fest mit dem Bobbycar dagegen fährt. Das muss sie doch nicht, wenn man das richtige Produkt einsetzt! Darum hat das Thema auch mit Beratungshaftung zu tun – nicht nur für den Glashersteller, sondern auch für den Fensterbauer und den Monteur. Uns allen sollte wohler sein, wenn unsere Produkte sicherer verwendet werden.

Und: Wollen wir es uns wirklich leisten, dass ausgerechnet Deutschland, das allgemein für sein hohes technisches Niveau bewundert wird, hier hinter den anderen Ländern in Europa zurücksteht? Denn die haben entsprechende Vorschriften meist längst. Zu nennen sind nicht nur Italien, wo praktisch kein Lochfenster ohne Sicherheitsglas möglich ist (auch über Brüstungshöhe), sondern auch Österreich, die Schweiz, die Niederlande, UK, Finnland, … Die Fensterbauer von dort berichten nichts von schlechten Erfahrungen. Warum soll hier nicht gehen, was da geht?