Welche Leistung schuldet der Fensterbauer seinen Kunden beim Thema Lüftungskonzept und wie sichert er sich rechtlich ab? Bauphysik-Experte Benjamin Standecker nahm sich dieser Fragen auf einem Seminar der Jungglaser an der GFF-Akademie in Karlsruhe an.

Auf der Veranstaltung ließ der Sachverständige für Schäden an Gebäuden, zertifiziert nach DIN EN ISO 17024, die Erfahrungen aus der Praxis in seinem Beratungsbüro IB Standecker in den Vortrag einfließen.
Die Norm im Griff
Für private Auftraggeber, Unternehmen aus Handwerk und Industrie sowie für Gerichte und Versicherungen ermittelt der gelernte Techniker im Fensterbau die Ursachen für Schäden an der Gebäudehülle und hilft bei der Erstellung von Lüftungskonzepten und der bauphysikalischen Planung von Gebäuden. In Karlsruhe nahm er auf Einladung von Organisator Jürgen Sieber, Vorsitzender der Fachvereinigung Baden-Württemberg der Jungglaser und Fensterbauer im Bundesverband der Jungglaser, die wichtigen Anforderungen der Lüftungsnorm DIN 1946-6 an den Fensterbauer unter die Lupe.
Lüftung als Kompetenzbeweis nutzen
Er zeigte Chancen auf, die das Thema Lüftung für den Fachbetrieb biete: "Der Fensterbauer hat bei dieser Herausforderung die Möglichkeit, das Vertrauen des Kunden zu gewinnen, indem er mit Fachwissen seine Kompetenz unter Beweis stellt und dem Auftraggeber damit die Angst vor der Schimmelbildung in Wohnräumen nimmt." Behaglichkeit und Luftqualität seien die obersten Ziele der Bauphysik und ein wertvolles Gut für die emotionale Ansprache der Käufer. "Nutzen Sie das Thema Lüftung zum Marketing und für die funktionierende Kundenansprache. Begreifen Sie es nicht länger als lästiges Übel", appellierte der einstige Referent der GFF-Praxistage.
Hilfe für die Praxis
Laut Norm sind lüftungstechnische Maßnahmen nötig, wenn der zum Feuchteschutz notwendige Luftvolumenstrom größer ist als das ins Gebäude einströmende Luftvolumen durch Infiltration, also durch die verbleibenden Undichtigkeiten in der Gebäudehülle. Diese beiden Faktoren berechnen Handwerker schnell mit der kostenlosen Software VfW-Planungstool des Bundesverbands für Wohnungslüftung (VfW). Dafür geben Anwender folgende fünf Kenndaten ein: Gebäudetyp und -lage, Fläche, Baualter und Qualität der Luftdichtheit. Weil Auftraggeber in der Sanierung selten die Messwerte aus einem Blower Door-Test zur Hand haben, geben Nutzer im Planungstool für die Luftdichtheitsqualität einen Standard-Wert aus der Norm ein. Dieser Wert beträgt für Mehrfamilienhäuser im Bestand n50 = anderthalb h-1, bei EFH n50 = zwei h-1.
Die Pflicht erfüllt
Das Programm berechnet dann, ob lüftungstechnische Maßnahmen notwendig sind. Standecker empfahl für die Ermittlung der Kenndaten den Kauf der Beiblätter 1+2 zur Norm 1946-6: "Mit diesen wenigen Seiten kommen Sie in der Praxis gut zurecht." Das Vorlegen der ausgedruckten Ergebnisse sollten sich Unternehmer vom Bauherrn per Unterschrift bestätigen lassen. Damit hat der Handwerker seine rechtliche Pflicht erfüllt und den Kunden auf die Situation aufmerksam gemacht.
Mehr zum Thema Lüftung und zu weiteren Geschäftschancen lesen Sie in der GFF-Ausgabe 1/2017, die am 11. Jänner erscheint.