Treffen in Stuttgart Asbest: Ministerien und Handwerker beraten Vorgehensweise

Asbest im Fensterkitt – wie groß ist das Problem eigentlich und wie geht man als Fensterbauer professionell damit um? Antworten auf diese Fragen sollte der Termin auf Einladung des baden-württembergischen Umweltministeriums heute geben. Wolfgang Gastel hat die Interessen des Landesinnungsverbands GFF BW vertreten.

Wolfgang Gastel führt die politischen Gespräche für den GFF Baden-Württemberg. - © Metzger

Es war eine große Runde heute, die sich auf Einladung des baden-württembergischen Umweltministeriums von Franz Untersteller mit Fokus auf das Thema "Bauen im Bestand" auf der Waldau in Stuttgart getroffen hat. Nahezu 150 Teilnehmer aus dem Regierungspräsidium, den Landratsämtern und den verschiedenen Landesinnungsverbänden waren gekommen. Hochkarätige Referenten wie Dr. Gerhard Scheuermann, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg, Achim Sieker, Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Andreas Feige-Munzig von der Berufsgenossenschaft (BG) Bau, Abteilung Prävention in München, informierten über die aktuelle Arbeit zum Thema. Wolfgang Gastel, Kreishandwerksmeister und zweiter Vorsitzender des Landesinnungsverbands des baden-württembergischen Glaserhandwerks und zuständig für die politische Kommunikation im Verband, hat die Fensterbauer und ihre Interessen vertreten.

Wie groß ist das Problem?

Die gute Nachricht für das Glaserhandwerk: Thomas Strobl, Landesinnungsmeister der Glaser Bayern und stellvertretender Bundesinnungsmeister, hat zusammen mit der BG Bau eine Untersuchungs-Testreihe verschiedener Fenstertypen (u.a. Gado-Glas) und deren Kitt aufgesetzt. Der offizielle Bericht der BG Bau hierzu liegt noch nicht vor, GFF hat aber erfahren, dass nur in einem Sechstel von 120 Proben überhaupt Asbest gefunden wurde. Die Belastung hier war sehr gering: In drei Viertel der Proben lag der Anteil unter einem Prozent, die Marke von 15 Prozent wurde gar nicht überschritten. Zu dieser Information passte dann auch, dass das Thema Asbest im Fensterkitt heute keine zentrale Rolle gespielt hat. Wesentlich bedeutender ist Asbest im Wandputz, in Fliesenklebern, Spachtelmassen, Farben. Und neu für alle, einschließlich des Gesetzgebers, ist: Auch der Heimwerker muss beachtet werden. Sein Tun kann Gefahr für Leib und Leben bedeuten. Die aktuelle Rechtslage sieht bisher nur die offiziellen Auftraggeber und Auftragnehmer für Bauvorhaben vor. Die Konsequenz davon: Es muss eine neue Rechtslage geschaffen werden. Und hierbei kostet sicher nicht nur die aktuelle politische Lage in Deutschland Zeit.

Ziel: Handlungsempfehlung

Das Ziel für alle professionellen Handwerker ist klar: Es braucht eine Handlungsempfehlung zum Umgang mit dem Thema Asbest im Einklang mit den Behörden. Sicher und pragmatisch sollte sie außerdem noch sein. Eigentlich ist es gemäß VOB die Verantwortung des Bauherrn/Auftraggebers an den Handwerksbetrieb, ihn darauf hinzuweisen: "da ist Asbest drin" – nur derartiges Wissen tatsächlich vom Kunden zu erwarten, ist bislang unrealistisch. Wie heute zu hören war, erwartet die Politik von den Handwerksverbänden beziehungsweise den Auftragnehmern vor Ort, dass sie die Auftraggeber auf Gefahren aus Baustoffen wie Asbest hinweisen. Es soll vom Ministerium zwar eine Art Pflichtenheft für den Auftraggeber geben, damit dieser dem Auftragnehmer gegenüber seiner Pflicht zur Information nachkommen kann. Dieses Papier benötigt jedoch mindestens ein bis zwei Jahre zu seiner Fertigstellung – und bis dahin liegt die Pflicht zur Aufklärung über Gefahrstoffe beim Handwerksunternehmen. Es ist zwar nicht verabschiedet, aber es liegt auf der Hand, dass diese Aufklärung in Deutschland sicherheitshalber schriftlich erfolgen sollte. Die Aufklärung der Heimwerker und Bastler hingegen wird vom Ministerium übernommen, mit den Amateuren haben die Profis nichts zu tun.

Konkrete Vorgehensweise

Der Ablauf ist gemäß dem heutigen Stand der Diskussion wie folgt: Der Handwerksbetrieb erstellt auf Anfrage ein Angebot an den Bauherrn. Erst im nächsten Schritt, wenn der Handwerker auf der Baustelle feststellt, es könnte ein Asbest-Problem existieren, weist er den Auftraggeber darauf hin. Dass dadurch das bereits gemachte Angebot nicht mehr haltbar ist und der Bauherr angesichts der Information zu Asbest nicht glücklich sein kann, liegt auf der Hand. Dennoch wurde diese Vorgehensweise als vorläufiger Soll-Prozess heute definiert.

Die Asbest-Verordnung (Technische Regel für Gefahrstoffe, TRSG 519 Anlage 4) sieht vor, dass nur befugte Personen (dafür muss man einen Sachkundenachweis in einer Schulung erworben haben) berechtigt sind, bei Verdacht Proben zu entnehmen. Die BG Bau forciert zusammen mit den Verbänden eine Überarbeitung der Richtlinie. Eine neue Rechtslage führt möglicherweise dazu, dass der Sachkundenachweis in die Meisterausbildung – ähnlich wie bei den Schornsteinfegern –  integriert wird. Vorerst muss die Informationsvermittlung anders erfolgen: Termine für die Ausbildung der Ausbilder sind für Anfang Februar in Baden-Württemberg angedacht.

Lesen Sie mehr zum Thema auch in der nächsten Ausgabe der GFF.