Ein Hersteller deklariert für seine Fenster eine Schlagregenklasse von 9A, liefert aber ein Produkt, das im Prüfstand gerade einmal die Klasse 2A erreicht. Moderne Fertigungsanlagen produzieren Fenster in hoher Qualität, doch der Reisepass für das Inverkehrbringen im europäischen Binnenmarkt – die Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung – wird in vielen Betrieben stiefmütterlich behandelt. Mit haftungsrechtlichen Konsequenzen, die im Schadensfall fatale Folgen haben können.
In unserer täglichen Arbeit als Sachverständige für Fenster und Türen erleben wir immer wieder, dass Bauprodukte in den europäischen Binnenmarkt eingeführt werden, ohne ein ordnungsgemäßes CE-Kennzeichen zu tragen – oder mit Werten, die die tatsächliche Leistung des Produkts nicht abbilden. Drei Muster begegnen uns dabei besonders häufig:
1. Der Ordner, der im Regal verschwindet
Häufig werden Systemprüfungen ordnungsgemäß zugekauft. Doch nach Schulung und Einweisung wandert der Ordner mit den relevanten Unterlagen ins Regal — und gerät in Vergessenheit. Im Schadensfall fehlt die Verbindung zwischen der dokumentierten Leistung und dem konkret gefertigten Produkt.
2. Falsch oder zu großzügig deklarierte Werte
Insbesondere beim Schlagregennachweis werden in der Praxis oftmals überhöhte Werte angegeben, die unter Berücksichtigung des konkreten Bauprodukts nicht erreicht werden. Beispielsweise deklarieren viele Hersteller eine Schlagregenklasse von 9A (entspricht 600 Pa) – für höhere Prüfdrücke wäre die offene Klasse E[XXX] (z. B. E750 bei 750 Pa) zu verwenden – obwohl das tatsächlich hergestellte Produkt nach Prüfung der Systemunterlagen sowie eines praktischen Nachweises am Prüfstand lediglich die Klasse 2A (50 Pa) erreicht. Solche Falschangaben führen zu einer fehlerhaften Leistungserklärung und – sobald die deklarierten Werte Vertragsinhalt geworden sind – zu einem Sachmangel mit entsprechenden gewährleistungs- und schadensersatzrechtlichen Folgen.