Von sechs EU-Staaten nominiert UNESCO erklärt manuelle Glasfertigung zum Immateriellen Kulturerbe

Die UNESCO hat am 6. Dezember die manuelle Glasfertigung zum Immateriellen Kulturerbe der Menschheit erklärt. Das Traditionshandwerk wurde von sechs europäischen Staaten nominiert.

Schöpferische Kraft: Die manuelle Glasfertigung bei der Glashuette Lamberts Waldsassen - © Robert Christ LQ

"Geduld, Kreativität und Teamwork zeichnen die manuelle Glasfertigung aus", betonte Christoph Wulf, Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission. "Ich freue mich, dass die UNESCO die schöpferische Kraft dieses Handwerks ausgezeichnet hat. Die Gemeinschaft der Glasmacher bewahrt diese Handwerkstradition mit einem beeindruckenden Engagement. Ich bin überzeugt, dass ihr Wissen und Können der Menschheit noch lange erhalten bleiben wird." Das Traditionshandwerk wurde von Finnland, Frankreich, Spanien, Tschechien und Ungarn gemeinsam mit Deutschland zur Aufnahme in die UNESCO-Liste nominiert.

Besondere Handwerkstradition

Die manuelle Glasfertigung widmet sich der Formgebung und Gestaltung von heißem wie kaltem Glas. Die ersten Glashütten in Deutschland, Frankreich und Spanien entstanden in vorchristlicher Zeit. Im frühen Mittelalter verlagerte sich die Herstellung in Regionen, die über große Holz- und Sandvorkommen verfügten, den damals wichtigsten Rohstoffen der Glasfertigung. So entstanden Hütten in Tschechien und Ungarn. Die erste finnische Glashütte wurde 1681 gegründet.

Glas wird bei Temperaturen von weit über 1.000 Grad Celsius geschmolzen und ist nur für kurze Zeit formbar. Zur Herstellung von Hohlglas blasen Handwerker eine kleine Kugel heißes, zähflüssiges Glas mithilfe einer Pfeife auf und bringen sie durch Drehen, Schwenken und die Bearbeitung mit traditionellen Werkzeugen in die gewünschte Form. Für die Produktion von Flachglas wird das heiße Ausgangsmaterial zu einer Walze gestreckt und weiterverarbeitet.

Glasmacher sind eng vernetzt

"Für die Anerkennung der manuellen Glasfertigung als Immaterielles Kulturerbe der Menschheit sind wir unendlich dankbar“, erklären Georg Goes vom Museum Glashütte Baruth, Katrin Holthaus vom LWL-Museum Glashütte Gernheim und Rainer Schmitt von der Glashütte Lamberts. "Sie ist für Träger dieser traditionellen Handwerkspraxis eine wegweisende Auszeichnung und für uns Ansporn, diese Tradition weiter zu erhalten und bekannter zu machen. In den kommenden Jahren planen wir gemeinsam mit den Partnern der anderen Bewerbernationen internationale Projekte zur Erhaltung der manuellen Glasfertigung."

Handgearbeitetes Hohlglas ist für hochwertige Serienproduktionen, Design, die Fertigung von Prototypen und technische Spezialanwendungen bis heute unverzichtbar. Mundgeblasenes Flachglas wird für Restaurierungsarbeiten, aber auch in Architektur und Kunst verwandt. So haben etwa Marc Chagall, Gerhard Richter und Neo Rauch Werke mithilfe dieser traditionellen Handwerkskunst geschaffen. Das komplexe Wissen über die manuelle Glasfertigung wird in Deutschland nur noch von wenigen Menschen bewahrt und weitergegeben. Die Glasmacher sind heute international eng vernetzt. An der Nominierung für die UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes haben sich Glashütten aus ganz Europa beteiligt.
 

Hintergrund: Immaterielles Kulturerbe

Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Die UNESCO unterstützt den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt gelebter Kultur seit 20 Jahren. Das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes wurde 2003 von der Generalkonferenz der UNESCO in Paris verabschiedet. Bis heute haben 181 Staaten den Vertrag ratifiziert. Deutschland gehört der UNESCO-Konvention seit 2013 an.

Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen des Immateriellen Kulturerbes der Vertragsstaaten können für eine von drei internationalen UNESCO-Listen vorgeschlagen werden. Rund 700 Bräuche, darstellende Künste, Handwerkstechniken und Formen des Naturwissens aus aller Welt werden derzeit auf diesen Listen geführt, darunter der Tango aus Argentinien und Uruguay, die traditionelle chinesische Medizin, Reggae aus Jamaika und die Praxis des Modernen Tanzes in Deutschland.

Über die Aufnahme neuer Kulturformen in die UNESCO-Listen entscheidet jährlich der zwischenstaatliche Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe. Das Gremium setzt sich aus 24 gewählten Vertragsstaaten der Konvention zusammen, darunter Deutschland.