Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat kürzlich die Fördermittel für den Einbruchschutz von 50 auf 65 Millionen Euro aufgestockt. Zuschüsse können sowohl Eigentümer als auch Mieter, die ihren Einbruchschutz verbessern wollen, über die KfW-Bankengruppe beantragen. Diese müssen nicht zurückgezahlt werden. Der Zuschuss beträgt zehn bis 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Bei Investitionen von 500 bis 1.000 Euro erhält man pro Antrag Zuschüsse in Höhe von 100 bis 200 Euro. Übersteigen die förderfähigen Investitionskosten 1.000 Euro, fördert die KfW die ersten 1.000 Euro mit 20 Prozent und die restlichen Investitionskosten mit zehn Prozent. Maximal sind Investitionen in Höhe von 15.000 Euro förderfähig. So ist es möglich, je nach Umfang der Maßnahmen, Zuschüsse in Höhe von bis zu 1.600 Euro zu erhalten. Der Antrag muss jedoch vor dem Umbaubeginn bei der KfW gestellt werden.
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