„Qualität“ – das Wort kommt aus dem Lateinischen und ist zunächst einmal viel weniger wertend, als wir das heute meinen. Das Eigenschaftswort „qualis“ bedeutet „wie beschaffen“, also „mit welchen Eigenschaften ausgestattet“. Eberhard Achenbach, Sachverständiger der Oldenburgischen IHK aus Wardenburg, öffentlich bestellt und vereidigt, beschäftigt sich in dieser Ausgabe exklusiv mit der Stoffnorm DIN EN 1279, Teil eins, Glas im Bauwesen, und mit der, ebenfalls im Oktober des Vorjahrs erschienenen und von interessierten Verbänden herausgegebenen, „Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität für das Bauwesen“. Der Sinn solcher Regelwerke sollte klar sein, es geht um Bewertungsgrundlagen für die Oberflächen im Glas, um Gerichten, Endkunden, Gutachtern Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage zu geben, welche kleinsten Beeinträchtigungen wie zum Beispiel unter einem bestimmten Sichtwinkel identifizierbaren Mikrokratzer hinzunehmen und welche reklamierbar sind, und zwar bitte schön aus Branchensicht. Kurz gesagt, ist dazu Folgendes feststellbar (die komplette Veröffentlichung finden Sie im Ressort Glas dieser Ausgabe): Der sog. Betrachtungsabstand wurde verdreifacht, auf jetzt drei Meter, die Betrachtungszeit auf eine Minute je Quadratmeter eingegrenzt (DIN EN 1279-1; bereits zwei Jahre zuvor war in der VOB/C bzw. der DIN 18361, Verglasungsarbeiten, der Hinweis entfallen, „unauffällige Kratzer und Bläschen“ seien zulässig). Dagegen steht in besagter Richtlinie, der Betrachtungsabstand betrage nunmehr wiederum einen Meter, die sog. Betrachtungszeit von einer Minute bezieht sich hier auf den laufenden Meter (lfm). Ja, wat denn nu’, möchte man fragen – und welches Motiv steckt im Einzelfall überhaupt hinter solchen Neuregelungen?
„Ich kann es Ihnen nicht sagen“, sagt Achenbach Ende Juni am Telefon, nicht ohne anzufügen, dass sich der wertmäßige Aufwand zwischen der Fertigung (600, 700 Euro) und dem möglicherweise suggerierten Glasaustausch (20.000, 30.000 Euro) vervielfache. Übrigens: Dass wir die beabsichtigte Normenverschärfung bei der DIN 18008 von Anfang an, und auch mit dem Verweis auf den streitbaren Gutachter aus Wardenburg, kritisch hinterfragt, wenngleich stets auch die Argumente der Befürworter transportiert haben, hat nicht nur uns manch Seitenhieb eingebracht, nebst Lob und Danksagung; wie Achenbach am Telefon rezitiert, versuchten interessierte Kreise, seine Reputation bei der IHK zu beeinträchtigen. Für uns ist der Fall klar: Nicht „Kein Sommer ohne Achenbach“ heißt die Devise; sondern: Kein Thema bleibt ausgespart, zumal mindestens Zweifel angebracht scheinen, inwiefern die Neuregelung Klarheit für den Anwender bringt. Nicht die Zweifel sind es indes, die die Ursache für Verunsicherung bilden, sondern der Grund für die Zweifel ist es.
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3. Clearingstelle: Was gibt es Neues beim glasklaren Kleben, welche Technologien lohnt es sich, näher anzusehen, wovon lassen Sie besser die Finger?
Ihr
Reinhold Kober
