Kurz gefragt „Realistische Fristen ansetzen“

Rechtsanwalt Dr. Rainer Koch berät Fassadenplaner als Fachanwalt für Baurecht. - © Heiler

GFF: Herr Dr. Koch, worauf sollten Fassadenplaner juristisch bei Bauzeitstörungen achten?

Koch: Es ist wichtig, bei der Ablaufplanung darauf zu achten, dass belastbare und realistische Baufristen kalkuliert werden. Dazu gehört die Einbeziehung vorbereitender Tätigkeiten, das umfasst rechtzeitige Materialbestellungen, die Herstellung spezifischer Fertigteile und die Erstellung von Werk- und Montageplänen. Darüber hinaus müssen wichtige Fakten, wie der tatsächliche Ausführungsbeginn, dokumentiert sein. Daran schließen sich die Ermittlung der Baufristen und deren Überwachung an. Werden Fristen durch den Auftragnehmer überschritten oder ersichtlich gefährdet, sollte im Sinne der Paragrafen 4 sowie 5, Absatz 3, im VOB/B die Inverzugsetzung erfolgen, um dem Bauherrn alle Reaktionsmöglichkeiten zu sichern.

Welche juristischen Dienstleistungen nutzen VFT-Mitglieder bei Ihnen?

Ich empfehle unsere Web-Plattform www.baumap-online.de. Dort ist der rechtliche Planungs- und Bauablauf bezogen auf die Interessenlage der Architekten und Ingenieure dargestellt, mit kurzen verständlichen Erläuterungen und mit mehr als 140 Musterbriefen und Musterverträgen.