DIN 18008 als Zankapfel Wie es mit der Norm weitergeht – die Stimmen zur Verschärfung

Vorgeschriebener Einsatz von Sicherheitsglas bis mindestens 80 Zentimeter über Verkehrsfläche bei zugänglichen Vertikalverglasungen und Diskussionen über ein Verbot von ESG über vier Meter Einbauhöhe – GFF klärt über den aktuellen Stand bei der Überarbeitung für die DIN 18008 auf.

Die Entwurfsfassung der überarbeiteten DIN 18008-1 steht kurz vor der Veröffentlichung: In seiner vorerst letzten Sitzung am 12. Dezember 2017 in Berlin hat der zuständige Normenausschuss NA 005-09-25 AA die Überarbeitung der Glasnorm abgeschlossen und der Publikation in der Entwurfsfassung zugestimmt. Im Normentext enthalten ist die im Glaserhandwerk heftig diskutierte Forderung nach Sicherheitsglas unterhalb von 80 Zentimeter. Die konkrete Formulierung lautet: „Frei und ohne Hilfsmittel zugängliche Vertikalverglasungen sind an der zugänglichen Seite bis mindestens 0,80 Meter über Verkehrsfläche mit Glas mit sicherem Bruchverhalten auszuführen.“ Wie BF-Geschäftsführer Jochen Grönegräs, dessen Verband die Forderung initiiert hatte, klarstellt, erfasst die Norm allerdings nicht alle vom Bundesverband Flachglas (BF) gewünschten Produkte. Das betrifft insbesondere den Innenausbau: „In Fachkreisen herrscht inzwischen Einigkeit, dass Zimmertüren als Teil des Innenausbaus nicht unter die Norm fallen“, nennt Grönegräs als ein Beispiel. „Wir vom BF bedauern das; wir hätten es gerne gesehen, wenn es hierfür eine solche Vorgabe gäbe.“ Die Türen mit Lichtausschnitten sollten seiner Auskunft nach an anderer Stelle entsprechend geregelt werden. Ob diese jetzt bekannt gewordenen Einschränkungen im Anwendungsbereich der Norm dazu führen, die Sichtweise des Handwerks zu ändern, darf als fraglich gelten – zu groß ist das Unverständnis angesichts der geplanten Normänderung. „Alle bodentiefen Verglasungen mit einem ESG/VSG-Zwang zu belegen, ohne dass aussagefähige Schadensfälle vorliegen würden, stellt einen massiven Eingriff in die Entscheidungsfreiheit des Kunden dar und ist nicht nachvollziehbar“, kritisiert dazu Tischlermeister Klaus Müller.

Unverständnis beim Handwerk

Glasermeister und Bundesinnungsmeister Martin Gutmann kann dieser Argumentation folgen. „Es kann nicht angehen, dass bewährte und erprobte handwerkliche Praktiken im Zuge der nicht mehr nachvollziehbaren Regulierungswut einfach über Bord geworfen werden und im Nachgang Regelungen eingeführt werden, die nicht nur bei dem Handwerker, sondern auch bei den Endverbrauchern auf Unverständnis stoßen.“ Die Fronten bleiben in diesem Punkt also verhärtet.

In der Sitzung des Normenausschusses ging es aber nicht nur um Sicherheitsglas unterhalb von 80 Zentimeter. Die Teilnehmer beschlossen u.a. auch einen neuen Text zur DIN 18008-2, Abschnitt 4.3, zu ESG über vier Meter Einbauhöhe als Entwurf. Unter „Maßnahmen zur Sicherstellung erforderlicher Zuverlässigkeit für einen Einsatz von monolithischem ESG über vier Meter Einbauhöhe“ wird dort auf die zukünftigen Güte- und Prüfbestimmungen für heißgelagertes ESG der Gütegemeinschaft Mehrscheiben-Isolierglas (GMI) verwiesen, die über eine Fremdüberwachung das nötige Sicherheitsniveau garantieren sollen.

ESG über vier Meter gerettet

Der Bundesverband Flachglas hatte sich maßgeblich für diese Regelung eingesetzt, um ein komplettes Verbot von ESG über vier Meter Einbauhöhe zu verhindern (GFF berichtete in Ausgabe 1/18). Die Norm­änderung an dieser Stelle wird auch Anpassungen der neuen Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) erfordern. So verweist diese in der aktuellen Fassung etwa noch auf die DIN 18008-2 in der Fassung von 2010.

Und wie geht es mit der DIN 18008 weiter? Die Normenentwürfe werden laut BF wohl Anfang 2018 erscheinen, so dass mit einer Einführung noch im laufenden Jahr zu rechnen sei. Nach Veröffentlichung steht jedem die Möglichkeit offen, den Entwurfstext zu lesen und kritisch zu kommentieren.

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