Swisspacer Air erhält DIBt-Zulassung Isolierglas mit Druckausgleich als geregeltes Bauprodukt

Swisspacer Air: Hersteller haben nun Sicherheit bei der Verwendung. - © Swisspacer

Seit Oktober 2018 sorgt ein kleines Bauteil für Wirbel in der Branche: Swisspacer Air bewirkt den Druckausgleich im Isolierglas. Mittlerweile hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) für die Verwendung die Zulassung erteilt. Damit ist das Bauteil laut Swisspacer die einzige Lösung, die ein zugelassenes Isolierglas mit Druckausgleich ermöglicht.

Bisher gab es für offene Mehrscheibenverglasungen keine Zulassung – weder in der europäischen Normenlandschaft durch die CE-Kennzeichnung noch national durch die Ü-Kennzeichnung. Laut EN 1279 müssen Isoliergläser geschlossene Systeme sein. Kommen neue Lösungen auf den Markt, gelten sie zunächst als sog. nicht geregelte Bauprodukte und führen zu einer nicht geregelten Bauart. Das ist nun mit dem Swisspacer Air anders. Der Schweizer Hersteller hat eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) vom DIBt erhalten. In die AbZ ist eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) integriert, da auch Aspekte des Zusammenfügens, der Planung, Bemessung und Ausführung geregelt werden. Damit gelten Isoliergläser mit eingebautem Swisspacer Air auf dem deutschen Markt als geregelte Bauprodukte. „Isolierglashersteller sowie Fenster- und Fassadenbauer können damit das Übereinstimmungszeichen, besser bekannt als Ü-Zeichen, verwenden“, sagt Dr. Martin Henseler, Head of R&D and Product Management bei Swisspacer. Mit dem Ü-Zeichen weist der Hersteller nach, dass das Produkt in Deutschland allen Anforderungen der Landesbauordnungen entspricht. Außerdem belegt er, dass er seine Produktion einer kontinuierlichen Überwachung unterzieht – und bestätigt damit eine einwandfreie Verarbeitung der Isoliergläser.

Ü-Kennzeichen bietet Orientierung

„Hersteller haben so die Möglichkeit, ein geregeltes Bauprodukt anzubieten, was für ihre Kunden wiederum mehr Sicherheit bei der Verwendung von Swisspacer Air bedeutet – auch im internationalen Einsatz“, betont Henseler. Die DIBt-Zulassung sei zwar nur in Deutschland offiziell anerkannt. Doch auch im Ausland seien das DIBt durchaus bekannt – und eine Orientierung an dem Ü-Kennzeichen für ansonsten ungeregelte Bauprodukte üblich.

Sicherheit mit Grüner Liste

Mit einer Grünen Liste gibt Swisspacer den Verarbeitern zudem Informationen dazu an die Hand, wie sie den Einsatz verlässlich prüfen können: „Diese definiert die Grenzen für die Dimensionierung der Isolierverglasung, innerhalb derer der Einsatz unserer Lösung empfehlenswert ist.“ Druckentspannte Isoliergläser, die die Vorgaben der Grünen Liste berücksichtigen, sollen laut Swisspacer eine Lebensdauer von mehr als 15 Jahren erreichen.