Flüchtlinge einstellen Darauf sollten Sie achten

Bei anerkannten Flüchtlingen ist der Asylantrag bereits positiv entschieden. Sie sind deutschen Arbeitnehmern auf dem Arbeitsmarkt absolut gleichgestellt – einer Einstellung steht also nichts im Weg. Bei geduldeten Bewerbern wurde der Asylantrag bereits abgelehnt, die Abschiebung aber ausgesetzt. Das bedeutet, dass kein dauerhaftes Arbeitsverhältnis möglich ist.

Bei Asylbewerbern läuft das Verfahren noch. Sie können nach Ablauf einer dreimonatigen Wartefrist jedoch eine Ausbildung aufnehmen, sofern die Ausländerbehörde diese genehmigt. Auch Geduldete benötigen eine solche Genehmigung. Ausgenommen von der Zustimmung sind Berufsausbildung, Praktika, Freiwilligendienst oder die Arbeitsaufnahme von Hochqualifizierten.

Auszubildende erhalten eine Duldung für die Gesamtzeit der Ausbildung. Nach erfolgreichem Abschluss können Betriebe einen Auszubildenden weiterhin beschäftigen, er bzw. sie erhält eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre. Diese befristete Arbeitserlaubnis gilt auch, wenn der oder die Geduldete eine dem Abschluss entsprechende und ausreichend bezahlte Stelle in einem anderen Betrieb findet.

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