Ein ganzer Katalog von rechtlichen Problemen beim Vertragsabschluss und in der Auftragsabwicklung bildete den Schwerpunkt der Fachtagung VOB und Recht des Verbands Fenster + Fassade (VFF) in Frankfurt.

Als weitere Themen nahmen die Referenten unter anderem die Merkblätter des VFF, Anpassungen der europäischen Regelwerke im Bereich Rauch- und Brandschutz sowie die Erläuterung neuer relevanter baurechtlicher Urteile unter die Lupe.
Verbraucherschutz verschärft
Zum Bereich Vertragsabschluss und Auftragsabwicklung präsentierte der Baurechtler Jörg Teller von der Frankfurter Kanzlei SMNG zunächst einmal neue vertragsrechtlich relevante Regelungen wie das Mindestlohngesetz und das neue Verbraucherrecht. Beim Mindestlohngesetz stellt sich vor allem das schwer vermeidbare Problem der Durchgriffshaftung für Nachunternehmer. Im neuen Verbraucherrecht hob der Experte vor allem die Regelungen zum "Außergeschäftsraumvertrag" und die Informationspflichten des Auftragnehmers hervor.
Strategien für die Auftragspraxis
Zum Thema Auftragsabwicklung hatte Teller eine Reihe von Klassikern aus der Beratung von Verbandsunternehmen mitgebracht. Hier sind beispielsweise zu nennen: Eine unklare Leistungsbeschreibung, nicht angekündigte Mehrvergütung, Erzwingung der Abnahme, unberechtigte Mängelrüge oder Mängelbeseitigung aus Kulanz. Hier erläuterte Teller detailliert die rechtlichen Fallstricke und die angezeigten Strategien zur Vermeidung solcher Problemfälle.
Aktuelle Urteile
Ergänzend dazu hatte Rechtsanwalt Prof. Christian Niemöller, ebenfalls von SMNG, zum Abschluss der Veranstaltung eine Reihe von aktuellen Urteilen aus der Baurechtspraxis mitgebracht, die er erläuterte und fallweise mit den Teilnehmern durchspielte. Die zum Teil höchstrichterlichen Urteile trugen beispielsweise die Titel über "Keine Mehrvergütung bei eigenmächtiger Abweichung vom Leistungsverzeichnis", "Nachtragsvereinbarungen sind abschließend (Kein Nachtrag zum Nachtrag)" oder "Fachunternehmer muss auf fehlerhafte Planung hinweisen".
Merkblätter in der Praxis einsetzen
Den Auftakt der Fachtagung bildeten zwei Referate von Mitarbeitern des VFF. Geschäftsführer Ulrich Tschorn informierte über den "geschickten Einsatz der VFF-Merkblätter in der Praxis". Markus Christoffel, der neue VOB-Berater des Verbandes, erläuterte anschließend wichtige Anpassungen der Regelwerke insbesondere im Bereich der CE-Kennzeichnung nach der europäischen Norm EN 16034 von Fenstern und Außentüren mit Rauch- und Brandschutz.
Neue Richtlinien für die Vergabe
Weiterer Tagesordnungspunkt im ersten Veranstaltungsteil war das modernisierte europäische Vergaberecht, das ebenfalls von RA Jörg Teller vorgestellt wurde. Danach können die Vergabeverfahren unter anderem einfacher und flexibler gestaltet werden. Die neuen Vergaberichtlinien müssen bis zum 18. April 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden.