Blick nach Österreich Seit Jahren auf Nummer sicher

In Österreich wird seit mehreren Jahren Sicherheitsglas bis zu einer Höhe von anderthalb Meter vorgeschrieben. In der OIB-Richtlinie 4 zu Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit heißt es: „Folgende Glaselemente müssen aus Sicherheitsglas (Einscheiben-Sicherheitsglas oder Verbundsicherheitsglas) hergestellt  sein; Ganzglastüren, Verglasungen in Türen und Fenstertüren bis anderthalb Meter Höhe über Standfläche, vertikale Verglasungen (wie z.B. Glaswände, Fixverglasungen) entlang begehbarer Flächen bis 85 Zentimeter Höhe über Standfläche, vertikale Verglasungen (wie z.B. Glaswände, Fixverglasungen) entlang begehbarer Flächen in Gebäuden mit möglichem Menschengedränge bis anderthalb Meter Höhe über Standfläche.“

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