Bundesverband Wintergarten, Jahrestagung 2019 in Berlin Wintergartenbauer holen sich das Rüstzeug für ihre Zukunft

Ende März lud der Bundesverband Wintergarten zu den Wintergartentagen 2019 nach Berlin. Die anwesenden Fachbetriebe informierten sich über den Umgang mit Mängeln sowie über die aktuellen Entwicklungen rund um die DIN 18008. Auch Tipps zur Fachkräftegewinnung gab es.

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    Die aktuellen Entwicklungen rund um die DIN 18008 erläuterte Dipl.-Ing. Ralf Spiekers vom Fachverband Tischler Schreiner Deutschland (TSD).
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    Um den richtigen Umgang mit Mängeln ging es im Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Edgar Joussen.
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    Was Betriebe heute für morgen wissen sollten – darüber sprach Prof. Jutta Rump vom Institut für Beschäftigung und Employability (IBE) in ihrem Vortrag.
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    Wintergartentage 2019: Dr. Steffen Spenke, Vorsitzender des Bundesverbands Wintergarten, im Gespräch mit Susanne Petri von Somfy

Als ersten Vortragenden begrüßte Dr. Steffen Spenke, Vorsitzender und Geschäftsführer des Bundesverbands Wintergarten, Rechtsanwalt Dr. Edgar Joussen von der Kanzlei Joussen und Schranner in Berlin. Bereits 2018 hatte Joussen einen Mustervertrag für den Verband erarbeitet, um Mitgliedsbetrieben mehr Rechtssicherheit für die Vertragsgestaltung zu geben. Der Jurist berichtete praxisbetont über den richtigen Umgang mit Mängeln sowie über die Rechte von Auftraggebern und Auftragnehmern.

Mängel bewusst kommunizieren

Eine Mangelfreiheit nach den anerkannten Regeln der Technik (aRdT) muss zum Zeitpunkt der Abnahme vorliegen. Dabei gibt es Bauvorhaben, für die es keine aRdT gibt. Wenn dies mit dem Auftraggeber nicht ausdrücklich anders besprochen ist, wäre das Werk als mangelhaft einzustufen, wenn es nicht den aRdT entspricht, sagte Joussen. Eine Änderung der Norm während der Bauphase bedeute nicht, dass damit automatisch eine neue aRdT bestehe; das wäre nur der Fall, wenn die Änderung eine dann theoretisch richtige Bauweise beschreibt, die sich schon in der Praxis bewährt hat. Dagegen stellt der Verschleiß bzw. die Abnutzung von Markisen, Farben etc. in der Regel keinen Mangel dar, wenn dies auf eine bauartgemäße Nutzung zurückgeht. „Doch Vorsicht bei Notreparaturen“, warnte Joussen die Teilnehmer. Diese sollten als Notfall dokumentiert und kommuniziert werden. „Anderenfalls besteht das Risiko, dass der Bauherr später einwendet, es sei keine fachgerechte Leistung erbracht.“

DIN 18008 noch in der Warteschleife

Die Überarbeitung der DIN 18008 ist ins Stocken geraten. Nicht nur Ralf Spiekers, Abteilungsleiter Technik – Normung – Arbeitssicherheit beim Fachverband Tischler Schreiner Deutschland, wirkte durch Einsprüche auf die Gestaltung der Norm E DIN 18008 ein. Mit insgesamt mehr als 170 Einsprüchen sei der Passus 5.1.4 (sog. 0,8 Meter-Regelung) hinterfragt worden, berichtete der Experte. Dies habe auch den Normenausschuss dazu bewogen, eine Risikobewertung in die normative Regelung aufzunehmen. Doch was als Schnellschuss auf der Einspruchssitzung im Sommer 2018 formuliert wurde, hatte nur bis Dezember Bestand. Ein Teil des Vortrags, der bei den Teilnehmern der Wintergartentage auf reges Interesse stieß, waren vor diesem Hintergrund die inhaltlichen Formulierungen zwischen aktuellem Entwurfsstand und den bestehenden öffentlich-rechtlichen Regeln.

Wie Spiekers ausführte, orientiere sich die neue Formulierung, die der Ausschuss nun ins Spiel gebracht hat, leider nicht – anders als behauptet – an der Musterbauordnung (Paragraf 37). Diese fordert für Verkehrsflächen eine Kenntlichmachung von bodentiefen Verglasungen und verweist auf gegebenenfalls notwendige weitere Maßnahmen für größere Glasflächen. Im Gegensatz dazu lautet die Verlautbarung aus dem Normenausschuss: „Wenn die Verkehrssicherheit es erfordert, sind bei frei zugänglichen Verglasungen Schutzmaßnahmen zu treffen. Das kann beispielsweise durch Beschränkungen der Zugänglichkeit (Abschrankung) oder Verwendung von Gläsern mit sicherem Bruchverhalten erfolgen.“

Sorgsame Regelung zu Sicherheitsglas notwendig

Der DIN-Glasausschuss hat angekündigt, eine zweite Entwurfsfassung zu veröffentlichen. Für diese werde vermutlich eine reduzierte Einspruchfrist gelten. Die Forderung einer verpflichtenden Anwendung von Sicherheitsglas, die zurzeit noch nicht allgemein anerkannte Regel der Technik ist, wird hier neu formuliert. Spiekers zufolge ist zu erwarten, dass eine erneute Einspruchssitzung notwendig wird, denn auch die neue Formulierung werde sich an der Musterbauordnung (MBO) messen lassen müssen. Auch solle Verantwortlichen bewusst sein, dass Risiko immer eine Betrachtung der Gefährdung (Schadensschwere) sowie der Eintrittswahrscheinlichkeit einschließt. Recherchiere man Letzteres, stelle man fest, dass das tatsächliche Unfallgeschehen für bodentiefe Fenster und Fenstertüren nahezu gegen null geht. Von daher mahnt der Experte schon jetzt – da die DIN 18008 in der derzeitigen Fassung baurechtlich in den Landesbauordnungen (LBO) verankert ist – zu einer sorgsamen, begründbaren Regelung, um eine unnötige Kostenverteuerung am Bau zu verhindern.

Der zu erwartende Zeithorizont ist laut Spiekers aktuell schwierig abzuschätzen. Vermutlich werde es nach dem Ablauf der Einspruchsfrist für den zweiten Entwurf im Sommer eine erneute Einspruchssitzung geben. Inwieweit diese dann alle Einsprecher zufriedenstellen kann, bleibe abzuwarten. Erst mit dem Erscheinen als Norm könnte die DIN 18008 baurechtlich eingeführt werden. Zwar sind die Obersten Bauaufsichten frei in ihrer Entscheidung, bauaufsichtliche Regelungen – wie zum Beispiel den Passus 5.1.4 – selbstständig in die Landesbauordnung aufzunehmen. Allein, hier fehle der Glaube: Die Bauminister haben sich sehr deutlich gegen eine kostentreibende Regelung ausgesprochen.

Fachbetriebe sollten Möglichkeiten des Marketings nutzen

Das Vortragsprogramm des zweiten Tags leitete Dipl.-Ing. Guido Strasser mit einem Vortrag zu „Befestigung von Wintergärten und Fenstern an Außenwänden mit geringer Festigkeit und barrierefreien Schwellen“ ein. Dr. Uwe Arndt (Fachausschuss Marketing) machte mit dem Wintergarten-Wiki noch einmal auf das Thema Datenschutzgrundverordnung und seine Relevanz für Handwerksbetriebe aufmerksam. Dem schloss sich ein Aufruf an die Wintergartenbetriebe an, die Möglichkeiten der örtlichen Medien besser zu nutzen und bei relevanten Meldungen aus dem eigenen Betrieb selbst aktiv zu werden. In seinem Beitrag zu „Digitalisierung in Verkauf, Planung und Fertigung von Wintergärten und Terrassendächern“ zeigte Henning Wagner von Orgadata anschließend auf, wie der Handwerksbetrieb auch Daten von z.B. Google Analytics für sich auswerten und sie nutzen kann.

Was wollen junge Arbeitnehmer?

Was macht mich zu einem attraktiven Arbeitgeber? Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ging Jutta Rump, Leiterin des Instituts für Beschäftigung und Employability (IBE) in Ludwigshafen, in ihrem Vortrag dieser Frage nach. Ein Drittel der Mitarbeiter wird nach ihren Angaben zwischen 2020 und 2030 den Arbeitsmarkt verlassen. Frühindikatoren, wie die langen Wartezeiten bei Stellenausschreibungen oder die Qualität der Bewerber, zeigten deutlich, dass die jungen Generationen eine andere Lebensplanung haben. Um Fachkräfte zu gewinnen und zu behalten, seien die Generation Y (Jahrgang 1985 bis 2000) und ihre Erwartungen an die Arbeitswelt in Zeiten des demografischen Wandels völlig neu zu bewerten.

Mit der Generation Z, ab Jahrgang 2000, werden dann aber freilich weitere neue Ansprüche die Personalplanung herausfordern. „Schon bei der Frage, ob die Mitarbeiter für die Märkte der Zukunft und damit einhergehende technische Herausforderungen ausreichend ausgebildet sind und Schule und Studium ihnen die erforderlichen Werkzeuge mitgeben, muss neu gedacht werden“, sagte Rump.