Für Putz, Wärmedämm-Verbundsystem und Trockenbau Richtlinie für Anschlüsse an Fenstern und Rollläden

Bei der Arbeit hilft Ihnen die neue Richtlinie für Anschlüsse an Fenstern und Rollläden bei Putz, Wärmedämm-Verbundsystem und Trockenbau mit überarbeitetem und erweitertem Inhalt.

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Zu den wichtigsten Vorteilen der Neuauflage zählen technische und inhaltliche Änderungen und Ergänzungen. Die Autoren haben die bauphysikalischen Voraussetzungen deutlicher formuliert, ohne jedoch zu viel Theorie aufzunehmen. Bei den Metall-Fensterbänken empfiehlt die Richtlinie sehr deutlich die nachgewiesene Schlagregendichtheit einschließlich der Bordstücke – ansonsten wird eine aufwändige zweite Dichtebene unter der Fensterbank notwendig. Dies gilt auch für Steinfensterbänke, wenn der Verarbeiter diese aus porösem Material und gegebenenfalls in geringer Dicke fertigt. Den Umgang mit zusätzlichen Fensterbank-Haltern bei Metall- Fensterbänken spezifiziert das Schriftstück ebenfalls. Fotos erläutern Sachverhalte und veranschaulichen kritische Punkte. Außer Rollladenkästen in den verschiedenen Ausführungen illustrieren die Zeichnungen jetzt auch weitere Sonnenschutzsysteme, z.B. Raffstores, Markisen, Dreh- und Schiebe - läden. Auf Aussagen und Beispiele zur Modernisierung haben die Autoren verstärkt Wert gelegt. So weisen die Fachleute darauf hin, dass der Handwerker bei Einzelmaßnahmen wie einem Fensteraustausch nicht die gleiche bauphysikalische Palette wie bei einem Neubau umsetzen kann. Auch auf zu beachtende Punkte bei einer schrittweisen energetischen Sanierung macht die Richtlinie aufmerksam.

Die direkte Beteiligung einer großen Zahl von Verbänden sorgte dabei für die Berücksichtigung vieler praktischer Problemlösungen. Als Hauptautoren arbeiteten Dipl.-Wi.-Ing. Reiner Oberacker, Leiter der technischen Beratung im Fachverband Glas Fenster Fassade Baden-Württemberg, Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Rommel, Leiter der Abteilung Technik im Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz, und Dipl.-Ing. (FH) Markus Weißert, Leiter Technik im Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade Baden-Württemberg, zusammen mit sachverständigen Praktikern für ihre Verbände an der neuen Richtlinie. Zusätzlich beteiligten sich der Bundesverband Ausbau und Fassade, der Bundesverband Metall, der Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks, der Bundesinnungsverband der Steinmetze und Tischler/Schreiner Deutschland.

Als Hauptzielrichtung der Richtlinie formulierten die Verbände eine gewerkeübergreifende Darstellung der Problematik rund um die Fensteröffnung, den Einbaus und die Abdichtung von Fenstern und Sonnenschutzsystemen sowie den Anschluss von Putz, Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) oder Trockenbau. Dazu kommt der Einbau von Fensterbänken. Diese Themen führen in der Baupraxis trotz langjähriger Information und Diskussionen immer wieder zu Streitigkeiten und Problemen. Viele Sachverständige aus den unterschiedlichen Handwerken und Bereichen berichten aus ihrer Praxis, dass die Beurteilung der Fenstermontage und des entsprechenden Umfelds zu den Schwerpunkten ihrer Tätigkeit gehört. Die Richtlinie beschreibt „bewährte Materialien und Abdichtungssysteme“. Dabei gehen einer großen Anzahl von mehrfarbig gezeichneten Anschlussbeispielen einige allgemeine Aussagen voraus, die sich zum einen auf die Vielzahl der Planungsgesichtspunkte und die Umsetzung der Grundanforderungen beziehen – die inneren Anschlüsse müssen luftdicht und die äußeren Anschlüsse schlagregendicht sein. Zum anderen steht die Vielzahl der beteiligten Gewerke und unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten im Blickfeld. Deshalb spricht die Richtlinie sowohl die betreffenden Handwerker, also Maurer, Glaser/ Fensterbauer, Tischler/Schreiner, Metallbauer, Rollladen-/Sonnenschutztechniker, Stuckateure, Maler, Steinmetze, als auch und insbesondere die Architekten, Planer und letztlich ebenfalls die Sachverständigen an.

Sehr deutlich weist die Schrift auf die Verantwortung und die Bedeutung der Planung hin: Der Planer muss den Bauteilanschluss aufnehmen und eine Strategie entwickeln, um unzureichende oder improvisierte „Baustellenlösungen“ zu vermeiden. Zudem weisen die Autoren auf die gesteigerte Verantwortung des Handwerksunternehmers hin, wenn der Auftraggeber keinen Planer oder Fachingenieur eingeschaltet hat – besonders im Altbau der Regelfall. Der Planer legt fest, welches Anschlusssystem für innen oder außen zum Einsatz kommt oder mit welchen Materialien die Wandoberflächen belegt werden. Dabei muss er sehr vielfältige Aspekte beachten, z.B. die Ausbildung und Ausführung der Wandöffnung, das Rahmenmaterial des Fensters, den Bewegungsausgleich, die Wasserführung, das Rollladen- oder Sonnenschutzsystem und dessen Bedienung, die Anschlussausbildung usw. Der Planer gibt vor, ob überhaupt, von wem und mit welchen Mitteln abgedichtet werden soll. Es gilt also, die Materialien, den Zeitpunkt der Anbringung und das durchführende Gewerk für die einzelnen Tätigkeiten und insbesondere für die Durchführung der inneren und der äußeren Fugenabdichtung in Leistungsbeschreibungen bzw. in Aufträgen festzulegen. Dabei beschreitet die Richtlinie neue Wege. Während z.B. die VOB/C ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten die schlag regendichte Ausbildung der Fensteranschlussfuge als Regelleistung des Fensterbauers beschreibt, geht die Neuausgabe mit neu aufgenommenen Zeichnungen auf einen gegebenenfalls notwendigen „temporären“ Schlagregenschutz der Fuge ein und gibt die Empfehlung: „Ansonsten ist abweichend von den genannten ATV die Schlagregendichtheit der Fensteranschlussfugen bei WDVS/Putzfassaden sinnvollerweise vom nachfolgenden Fachunternehmer herzustellen, was jeweils separat zu beauftragen ist.“

Eine funktionsfähige und wirtschaftliche Fens termontage und das Anschließen entsprechender Bauteile fordern zunächst geeignete bauliche Voraussetzungen. Diese bestehen in der Regel aus einer glatten und ausreichend tragfähigen Laibung. In vielen Fällen muss der Maurerbetrieb diese vor der Fenstermontage herstellen, denn die DIN 4108-7:2001-08 verlangt in allen dort dargestellten Fensterbeispielen einen „Glattstrich vor dem Fenstereinbau.“ Wie viele Bausituationen zeigen, erfüllen Verarbeiter diese Anforderung bei Weitem nicht immer. Der Markt bietet allerdings auch Abdichtungssysteme, die eine herausgeputzte Laibung nicht erfordern.

Große Bedeutung misst die Richtlinie den Voraussetzungen für den Beginn der Leistung jedes Gewerks bei. Dabei geht es um die auch in BGB und VOB verankerte „Bedenkenund Hinweispflicht“. Die muss ein Auftragnehmer erfüllen, wenn er an der Vorleistung, auf die er aufbauen soll, Mängel oder fehlende Ausführungen feststellt. Die wichtigsten und häufigsten Problempunkte nennt die Richtlinie bezogen auf die einzelnen Gewerke. Sie ergeben sich im Übrigen auch vielfach aus den Zeichnungen.

Den größten Raum nehmen zeichnerische Darstellungen und zugehörige Kurzbeschreibungen zu insgesamt elf Anschlussvarianten mit der jeweiligen Unterscheidung bezüglich Anschluss an Putz bzw. WDVS ein. Durch die unterschiedlichen Ausführungen des Rollladen-/Jalousiekastens ergeben sich 23 Doppelseiten mit Zeichnungen, jeweils als Vertikal- und Horizontalschnitt mit den erforderlichen Erläuterungen. Die mehrfarbigen Zeichnungen zeigen als Schemaskizzen alle notwendigen Details: zum Beispiel eine Deckenspiegeldämmung, teilweise herausgeputzte Laibungen, die Lage des Fensters in der Laibung, Rahmenverbreiterungen, Putzabschlussschienen, Gewebeeinlagen, Abdichtungsmaterialien, Fensterbank, Rollladenführungsschienen, notwendigen Platz für Beschläge und Gurt-/Kurbelführungen, Innenputz, Außenputz/WDVS etc. Jedoch stellen die Autoren nicht die mechanische Befestigung der Fenster dar. Zudem haben die Experten Erläuterungen neu strukturiert und zum Beispiel die einzelnen Anschlüsse tabellarisch geordnet. Ebenfalls neu ist die durchgängige und eindeutige Darstellung der Dichtebenen, also innerer Luftdichtheit und äußerer Schlagregendichtheit. Die Grafik auf Seite 61 zeigt zum Beispiel die Variante B eines WDVS-Einbaurollladenkastens mit Revision innen.

Zusammenfassung

Mit der Richtlinie für Anschlüsse an Fenster und Rollläden bei Putz, WDVS und Trockenbau setzen die beteiligten Verbände im Sinne der Fachunternehmen, der Auftraggeber und deren Planer den mit der ersten Auflage begonnenen Weg fort, Bedingungen und Ausführungsmöglichkeiten für verschiedene Gewerke zu besprechen und zu beschreiben. Praktikable Beispieldarstellungen vereinfachen die Umsetzung aktueller Anforderungen und Vorgaben an einer vielfach zu Auseinandersetzungen führenden Schnittstelle. Dadurch verringert sich für den Planer und den Fachunternehmer das Risiko unzureichender oder falscher Ausführungen und damit auch die Gefahr von Mängelrügen und Geld einbehalten. Die Planer können auf abgestimmte Ausführungsbeispiele zurückgreifen und so ihrer Pflicht zur Ausschreibung etwa einer Fensteranschlussfugen-Abdichtung relativ einfach nachkommen.

Interessenten können die zirka 90-seitige Richtlinie zum Preis von 34 Euro, zuzüglich Versandkosten, beziehen bei: Glas Fenster Fassade business information.com Beratungsgesellschaft mbH, Otto- Wels-Straße 11, 76189 Karlsruhe, Fax 0721 9865743.