Holz-Metall-Fenster- und -Außentüren Neue VFF-Richtlinie veröffentlicht

Unter der Bezeichnung HM.01/A1: 2019-07 hat der Verband Fenster + Fassade (VFF) eine Änderung A1 zur Richtlinie für Holz-Metall-Fenster- und -Außentürkonstruktionen veröffentlicht (bisher HM.01: 2015-10). Sie dient der Klarstellung und Korrektur der Richtlinie, die Anforderungen an Merkmale von Holz-Metall-Fenster- und -Außentürkonstruktionen bestimmt sowie wichtige Konstruktionskriterien festlegt.

Die VFF-Richtlinie HM.01/A1: 2019-07 wurde in Zusammenarbeit mit weiteren Organisationen erstellt. - © Grafik: VFF

Konstruktionen im Sinne dieser Richtlinie weisen einen materialgerechten Verbund von einem maßgeblichen Holzprofil mit einer schützenden Metallschale auf.

Abgrenzung von Konstuktionsvarianten

Es gibt verschiedene Konstruktionsvarianten, die zu Beginn in der Richtlinie definiert werden. Raumseitig mit Holz verkleidete Konstruktionen gehören nicht dazu. Der Verbund zwischen Holz und Metallschale und die Abdeckung von Holz mit Metall machen spezielle Anforderungen an die Konstruktionen erforderlich. Die Änderung dient im Wesentlichen der Klarstellung der Abgrenzung zwischen diffusionsoffenen und diffusionsbehindernden Konstruktionen. Neben den Konstruktionskriterien geht die Richtlinie auch auf den Baukörperanschluss und Einbau sowie auf die Instandhaltung, Wartung und Pflege ein.

Bei Ausschreibungen zugrunde zu legen

Da Normen fehlen, die auf die Besonderheiten von Holz-Metall-Fenster- und -Außentür-Konstruktionen eingehen, ist dafür bei Ausschreibungen und Angebotsbearbeitung grundsätzlich die Richtlinie HM.01 zugrunde zu legen, denn sie beschreibt die technischen Merkmale von Holz-Metall-Fenstern nach den anerkannten Regeln der Technik. Die Anforderungen der Richtlinie HM.01 gelten auch für Holz-Metallfenster und Holz-Metallhaustüren mit Gütezeichen nach RAL-GZ 695. Die Richtlinie HM.01 wird ergänzt durch die VFF-Richtlinie HM.02 für Holz-Metall-Fassadenkonstruktionen.