Kurz gefragt Grönegräs: Bei der DIN 18008 gibt es kein Zurück

Jochen Grönegräs ist Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Flachglas (BF). - © Bundesverband Flachglas

GFF: Herr Grönegräs, kommt die DIN 18008 oder kommt sie nicht?

Grönegräs: Am 11. und 12. Juli hat eine Einspruchssitzung stattgefunden und ein zweiter Sitzungstermin wurde auf den 1. und 2. Oktober gelegt. Es gab etwa 170 Einsprüche, die lange diskutiert wurden. Nach der nächsten Sitzung wird die DIN 18008 dann auch veröffentlicht.

Gibt es schon ein Ergebnis der Gespräche?

Die Formulierung „Frei und ohne Hilfsmittel zugängliche Vertikalverglasungen sind auf der zugänglichen Seite bis mindestens 0,8 Meter über Verkehrsfläche mit Glas mit sicherem Bruchverhalten auszuführen“ ist u.a. drin geblieben. Das war uns wichtig. Aber sie erhielt den Zusatz, dass der Fachmann von dieser Regelung abweichen kann, wenn eine entsprechende Risikoabschätzung durchgeführt wurde. Damit können z.B. kleinformatige Haustürfüllungen ausgenommen werden. Es muss auch nicht immer Sicherheitsglas sein, sofern für Lösungen wie z.B. Gläser mit Folie eine hinreichende Sicherheit nachgewiesen wurde. Die Vorlage für diese Risikoabschätzungen erarbeiten wir gemeinsam mit den Verbänden. Wir wollen ein Ergebnis schaffen, mit dem alle zufrieden sind.

Wann tritt die Novellierung in Kraft?

Erst muss sie veröffentlicht werden, dann folgt die bauaufsichtliche Einführung. Letztere ist laut einem von uns beauftragten Anwalt aber nicht entscheidend. Viel wichtiger ist, ob es sich bei der Anforderung um eine anerkannte Regel der Technik handelt. Da das Thema die Branche schon so lange beschäftigt, kann man von diesem Fall ausgehen. Unser Rat lautet, lieber jetzt schon beim Kunden darauf hinweisen, dass die DIN 18008 kommt, und die normgerechte Ausführung anbieten.