FVSB und Gütegemeinschaft Schlösser- und Beschläge Garagen mit einbruchhemmenden Toren

Richtiges Verhalten von Bewohnern und die richtige Technik können Einbrüche schon im Vorfeld verhindern. Einbruchhemmende Tore spielen dabei eine wichtige Rolle – die müssen sich einer Prüfung akkreditierter Prüfinstitute unterziehen.

Einbruchhemmende Tore
Tore müssen sich bei einem akkreditierten Prüfinstitut wie dem Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert einer Prüfung unterziehen lassen. - © Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge

Richtiges Verhalten und richtige Technik verhindern Einbrüche von vornherein. Wichtig sei dabei, auch an die Einbruchhemmung für Tore zu denken. "Bewohner sollten den Einbruchschutz bei Toren nicht vernachlässigen", sagt Stephan Schmidt, Geschäftsführer der Gütegemeinschaft Schlösser- und Beschläge. Das Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV) prüft einbruchhemmende Tore nach der DIN/TS 18194. Die Norm orientiert sich größtenteils an der Normenreihe EN 1627 - 1630, die bei Fenstern und Türen Anwendung findet.

Garagen als lohnendes Ziel 

Meist befinden sich in der Garage auch Wertgegenstände wie Fahrräder, Werkzeuge oder Gartengeräte. Zudem lässt sich häufig über die Garage durch Verbindungstüren ins Haus gelangen. Dadurch verspricht das Garagentor für einen Einbrecher leichteren Zugang als z.B. die Haustür. "Um einen Einbruch zu erschweren oder im besten Fall zu verhindern, lohnt es sich in einbruchhemmende Tore zu investieren", sagt Schmidt. Bei der Anschaffung von Fenstern, Türen sowie Toren sei daher darauf zu achten, dass sie einbruchhemmend sind. Tore sind nach der Technischen Spezifikation DIN/TS 18194 in eine der Widerstandsklassen (engl. Resistance Class, RC) klassifiziert.

Prüfungen anhand der Norm 

Genau wie bei einbruchhemmenden Türen und Fenstern müssen sich Tore ebenfalls bei einem akkreditierten Prüfinstitut wie dem Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV) einer Prüfung unterziehen. Die Norm legt die Anforderungen, Prüfverfahren und Klassifizierungssysteme der einbruchhemmenden Eigenschaften von Toren nach der Produktnorm DIN EN 13241 fest. Hiernach klassifizieren sich die Tore – je nachdem, welchen Anforderungen sie in der Prüfung standhalten – in eine der Widerstandsklassen RC 1 N bis RC 6. Wie bei Fenstern und Türen im privaten Bereich ist auch bei Toren mindestens die Widerstandsklasse RC 2 empfohlen.

Ebenso wie bei der Prüfung der Einbruchhemmung für Fenster und Türen nach der Normenreihe EN 1627 - 1630 lässt sich für die DIN/TS 18194 den Widerstand gegen statische und dynamische Belastung sowie gegen manuelle Einbruchversuche prüfen. Der Prüfer versucht dabei eine durchgangsfähige Öffnung zu schaffen. Beim manuellen Einbruchversuch erfolgen die Prüfungen nach DIN EN 1630: Hier greift der Prüfer die Spalte am Torblatt und Verriegelungspunkte an. So erfolgt neben der statischen und dynamischen Belastung im Rahmen des manuellen Angriffs u.a. ein Angriff auf die Führungsschiene sowie ein Flächenangriff auf das Torblatt.

Ist eine Zertifizierung – also eine Prüfung und Überwachung durch das PIV – gewünscht, lässt sich das mittels des entsprechenden Zertifizierungsprogramms erreichen. Die Elemente zeichnet die PIV CERT Zertifizierungsvereinigung nach bestandener Prüfung und positiv verlaufenem Erstbesuch der Fertigungsstätten mit einem Zertifikat aus.

Die Kommission Polizeiliche Kriminalprävention (KPK) veröffentlicht regelmäßig Listen mit geprüften und zertifizierten einbruchhemmenden Produkten. Verbraucher verschaffen sich so einen Überblick. Mit den Prüfungen und Produktzertifizierung nach DIN/TS 18194 vom PIV ist auch die Aufnahme des Herstellers in die KPK-Liste Geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Türen/Tore der Landeskriminalämter möglich.

Förderungen möglich 

Wer in Sachen Einbruchhemmung investieren möchte, sollte prüfen, ob eine Förderung in Betracht kommt: Die KfW-Bankengruppe bietet u.a. das Programm Einbruchschutz – Investitionszuschuss 455-E an. Über das Förderprogramm erhalten alle einen Zuschuss, die den Einbruchschutz in Wohnungen und Häusern sowie Garagen verbessern möchten. Voraussetzung für die Förderung von Garagen ist, dass das Tor mindestens der Widerstandsklasse RC 2 entspricht und die Garage direkt an das Wohnhaus grenzt. Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, muss der Antrag vor dem Umbaubeginn bei der KfW gestellt sein.