Energetische Gebäudesanierung Die steuerliche Förderung kommt

Die energetische Gebäudesanierung wird ab dem 1. Januar 2020 steuerlich gefördert. Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht zugestimmt. Von welchen Regelungen Ihre Kunden profitieren, erfahren Sie hier.

Kompromiss gefunden: Die steuerliche Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung soll mit dem Jahreswechsel in Kraft treten. - © Heiler

Eine Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden ist das Ziel der neuen steuerlichen Förderung von Sanierungsmaßnahmen. Eigentümer selbstgenutzter Wohnimmobilien können das Dämmen von Dächern und Wänden, den Einbau von neuen Fenstern oder die Modernisierung der Heizungsanlagen ab dem 1. Januar 2020 steuerlich absetzen. Abzugsfähig sind 20 Prozent der Kosten für Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung und 50 Prozent der Kosten einer energetischen Baubegleitung und Fachplanung, max. 40.000 Euro über drei Jahre verteilt. Geltend machen lassen sich die Ausgaben erstmalig mit der Steuererklärung im Jahr 2021.

"Gerade bei der Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden haben wir noch einiges vor uns. Es ist daher gut, dass alternativ zu einem zinsverbilligten Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss oder zu einem Investitionszuschuss jetzt auch ein Abzug der Aufwendungen für Sanierungen von der Steuerschuld möglich ist", sagt Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie. Zuvor hatte neben dem Bundestag auch der Bundesrat dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht zugestimmt.

Kompromiss im Vermittlungsausschuss

Das galt als Formsache, nachdem der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat sich zwei Tage zuvor auf Änderungen am entsprechenden Gesetzentwurf geeinigt hatte. Streitpunkt war u.a., wie die finanziellen Lasten des Klimaschutzprogramms zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden. Das Ergebnis der Verhandlungen: Der Bund beteiligt sich ab 2021 bis 2024 mit insgesamt 1,5 Milliarden Euro an den Steuerausfällen der Länder. Des Weiteren gelten jetzt auch Kosten für Energieberater als Aufwendungen für energetische Maßnahmen. "Ich freue mich, dass es uns kurz vor Weihnachten noch gelungen ist, einen Kompromiss zwischen Bund und Ländern bei wichtigen finanzwirksamen Fragen des Klimaschutzes zu finden", sagte der bayerische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker, der die Interessen Bayerns in dem Gremium vertrat, zu dem gefundenen Kompromissvorschlag.

Gute Nachricht für das Handwerk

Auch das Handwerk zeigte sich zufrieden: "Es ist eine gute Nachricht für den Klimaschutz, dass im Vermittlungsausschuss eine Einigung auch zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung erzielt werden konnte. Bund und Länder setzen damit ein längst überfälliges und sinnvolles Zeichen", sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke zur Einigung im Vermittlungsausschuss. Die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung stelle einen unverzichtbaren Anreiz dar, um in Klimaschutzmaßnahmen zu investieren. "Das Handwerk wird sich mit seiner hohen Kompetenz im Bereich der Gebäudeenergieeffizienz an der Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen aktiv beteiligen."