Nun rebelliert das Saarland Der BIV kommt weiter nicht zur Ruhe

Kaum im Amt, muss sich der neugewählte BIV-Vorstand mit einem brisanten Vorgang beschäftigen. Ludwig Repp, Landesinnungsmeister Saarland, fühlt sich zu Unrecht von der Mitgliederversammlung in Trier ausgeschlossen. Die Antwort des BIV fällt eindeutig aus.

Verteidiger und Angeklagter: BIM Martin Gutmann (li.) und die weiteren Vorstandsmitglieder nehmen BIV-Geschäftsführer Stefan Kieckhöfel (re.) in Schutz. - © Metzger

In einem Leserkommentar zum online veröffentlichten GFF-Artikel über die BIV-Wahlen in Trier beklagt Ludwig Repp, Landesinnungsmeister der Landesinnung Saarland, dass ihm und dem Delegierten Erik Weber von BIV-Hauptgeschäftsführer Stefan Kieckhöfel die Teilnahme an der Mitgliederversammlung in Trier untersagt worden sei. Er bezieht sich auf einen Schriftverkehr mit dem Verband und wirft diesem indirekt Wahlmanipulation vor. Auf Nachfrage von GFF erläutert er den Vorgang: Demnach erfolgte die Ausladung durch den BIV am 21. November 2018, zuvor hatte Kieckhöfel in einer Korrespondenz vom 19. November 2018 auf fehlende Protokolle hingewiesen. Diese habe der Arbeitgeberverband des Saarländischen Handwerks (AGVH) im Namen der Glaserinnung für das Saarland allerdings im Juni 2018 an den BIV übermittelt, betont Repp. Er stellt die Frage: Sollten hier zwei „unbekannte Wähler“ von der Wahl ausgeschlossen werden?

Geringschätzung und Häme

Repp kritisiert Kieckhöfel weiters für die erfolgte Einladung zum geselligen Abend sowie zum Glaser Dialog am 24. November, um hier „positive Ergebnisse“ mitnehmen zu können. „Als gestandene Handwerksmeister und Ehrenamtsträger benötigen wir keine Nachhilfestunden eines Hauptgeschäftsführers, der gegen seine eigenen Mitglieder argumentiert“, sagt Repp. Die Weiterbildung der Glasermeister im Saarland erfolge nicht ausschließlich während der Mitgliederversammlungen des BIV. Für Repp sind der Umgangston des Hauptgeschäftsführers und die von ihm kommentierte Ausladung von der Mitgliederversammlung „von einer erheblichen Geringschätzung und Häme“ geprägt. Über Konsequenzen wird die Glaserinnung für das Saarland nach seinen Angaben in der nächsten Innungsversammlung beraten. Abschließend gratuliert er BIM Martin Gutmann zu seiner Wiederwahl, „wenn auch – wegen des Ausschlusses – ohne die möglichen Stimmen aus dem Saarland“.

BIV nimmt Stellung

Der BIV weist die Anschuldigungen energisch zurück. Auf Anfrage von GFF , erst an den HGF, dann an den BIM, verfasst der Verband eine ausführliche Stellungnahme, unterzeichnet von den Mitgliedern des Vorstands. GFF fasst das Schreiben im Folgenden zusammen. Die komplette Stellungnahme finden Interessierte auf www.gff-magazin.de/bivsaarland.

Laut BIV stellen sich die Sachverhalte nicht so dar, wie Repp sie nach außen trägt. Wie der Verband erläutert, beruhe der Ausschluss von Ludwig Repp und Erik Weber „einzig und allein“ auf den Auflagen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Danach dürfen zur BIV-Mitgliederversammlung nur Delegierte zugelassen werden, die – auf Basis der jeweiligen Satzung der Landesverbände, Landesinnungen und Innungen – von deren Mitgliedern nachweislich und ordnungsgemäß als Delegierte zum BIV gewählt wurden. Diesen Nachweis sei die Landesinnung dem BIV bis heute schuldig geblieben. „Auf Grundlage der beim BIV eingereichten Unterlagen der saarländischen Landesinnung kristallisierte sich heraus, dass die Herren Repp und Weber im Rahmen ihrer letzten Mitgliederversammlung vom 14. Dezember 2016 offensichtlich nicht als Delegierte zum BIV gewählt wurden“, so führt der BIV aus.

Ein anderer beim BIV eingereichter Nachweis habe sich auf eine Wahl im Jahr 2004 bezogen, die freilich unter Zugrundelegung der Satzung längst keine Gültigkeit mehr besitze. „Damit war eine Teilnahme an der BIV-Mitgliederversammlung leider nicht möglich“, erläutert der BIV. „Bei einer Zulassung der beiden Herren zur BIV-Mitgliederversammlung wäre der BIV Gefahr gelaufen, erneut den Vorstand beim BMWi­ nicht anerkannt zu bekommen.“ Als ausführendes Organ habe Stefan Kieckhöfel die im Einvernehmen mit der BIV-Vorstandsspitze getroffene Vorgehensweise umgesetzt.

Nachweise nicht erbracht

In Zusammenhang mit der Einladung zum Glaser Dialog betont der Verband, dass die Veranstaltung eine Fortführung der BIV-Mitgliederversammlung sei, nur unter anderen Vorzeichen. „Hier von einer Geringschätzung zu sprechen, bedarf sicherlich keiner Kommentierung.“ Das Fazit des BIV: „Es wäre sicherlich für das Glaserhandwerk zielführender und gewinnbringender gewesen, wenn die Herren Repp und Weber – nach einer mehr als ein Jahrzehnt währenden Abwesenheit – unserer Einladung nach Trier gefolgt wären, anstatt das jetzt mehr als fragwürdige, ehrabschneidende und unsachliche Vorgehen des Landesinnungsmeisters Repp an den Tag zu legen. Ausgelöst durch eigene Versäumnisse.“