DIN 18008-Verschärfung BF redet Klartext zu Sicherheitsglas

Die Einspruchsfrist zur DIN 18008 ist vorbei. Vor der anstehenden Sitzung des Normenausschusses im Juli erläutert der Bundesverband Flachglas (BF) noch mal ausführlich seine Position in Sachen Sicherheitsglas unter Brüstungshöhe.

Bodentiefe Verglasungen, Fenstertüren zur Terrasse hin und andere Anwendungen sollen künftig mit Sicherheitsglas ausgeführt werden (müssen). - © BF

"Der verpflichtende Einsatz von Sicherheitsglas unter Brüstungshöhe hat viele Vorteile", teilt der BF in seinem aktuellen Sondernewsletter mit und erläutert, warum die sog. 0,8 Meter-Forderung aus seiner Sicht notwendig ist: "Heute wird anders gebaut, Glasflächen sind größer geworden."

Laut BF sollte man es vor diesem Hintergrund nicht als gottgegeben hinnehmen, dass eine bodentiefe Verglasung nun mal kaputtgeht, wenn ein Kind zu fest mit dem Bobbycar dagegen fährt. "Das muss sie doch nicht, wenn man das richtige Produkt einsetzt." Darum habe das Thema auch mit Beratungshaftung zu tun – nicht nur für den Glashersteller, sondern auch für den Fensterbauer und den Monteur. "Uns allen sollte wohler sein, wenn unsere Produkte sicherer verwendet werden."

Wertschöpfung als Nebeneffekt

Dass mit dem Einsatz von Sicherheitsglas – vorbehaltlich der weiteren Preisentwicklung am Markt – außerdem zunächst eine höhere Wertschöpfung generiert wird, sei ein Nebeneffekt, aber nicht der Beweggrund für die Forderung. Der Beweggrund stehe im Leitbild des Verbands: "Der BF setzt sich für ein Normungswesen ein, das durch entsprechende Kriterienfestlegung die Anwendung der Produkte der Unternehmen der Flachglasbranche auf einem sicheren Niveau erlaubt."

Im Newsletter setzt sich der BF auch mit Gegenargumenten auseinander und gibt dazu seine Bewertung ab. Hier lesen Sie den kompletten Inhalt des Newsletters.