Einspruchphase zu DIN 18008 ist abgeschlossen Achenbach: Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen

Der ö.b.u.v. Sachverständige Eberhard Achenbach aus Wardenburg hat in einem Exklusivinterview mit GFF Stellung genommen zu den Vorgängen auf der Einspruchssitzung zur DIN 18008 und seiner Rolle als Vertreter des niedersächsischen Landesinnungsverbands.

Bei kuscheligen 36 Grad Celsius im Schatten besuchte ö.b.u.v. Sachverständiger Eberhard Achenbach (Mi.) Holzmann Medien (v.li. die Redakteure Reinhold Kober, Matthias Metzger) am Stammsitz in Bad Wörishofen. - © Rockenfeller

Denn im Verbund mit Geschäftsführer Roger Möhle und Sachverständigenkollege Uwe Horn, dem Vorsitzenden der Glaser-Innung Niedersachsen, bewirkte der 64-jährige frühere Leiter des BIV-Kompetenzzentrums für das Glaserhandwerk in Hadamar eigenen Angaben zufolge, dass der Entwurfstext in einem Punkt eine Änderung bzw. Ergänzung erfuhr. "Insbesondere bis im weiteren Verlauf der Einspruchssitzung in Prof. Dr.-Ing. Jens Schneider auch der stellvertretende Obmann des Normenausschusses eintraf, hatte sich mir der Eindruck aufgedrängt, die bisherige Festlegung auf ESG bzw. als VSG als Glas mit sicherem Bruchverhalten war womöglich nicht abgrenzend, sondern beispielhaft gemeint. Daher habe ich vorgeschlagen, nun einen Passus aufzunehmen, nach dem bis 0,8 Meter über der Verkehrsfläche ESG, VSG oder ein gleichartiges Glas einzusetzen ist." Dazu kommt eine weitere, schwerwiegende Ergänzung: "Weiter heißt es, bei der Auswahl des Glases ist das Risiko abzuwägen."

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Dabei wird der unbestrittene Fachmann mit jahrzehntelanger Erfahrung auf Baustellen und im Gerichtssaal deutlich, was die Kompetenz des Normenausschusses angeht: "Wir sprechen bei der DIN 18008 über eine Stoffnorm, nicht über eine Ausführungsnorm." So signalisiert der Gutachter, bei der Interpretation des neuen, erweiterten Normungstextes den Initiatoren der 0,8 Meter-Forderung nicht das Feld überlassen zu wollen. Schließlich handele es sich dabei überwiegend um Vertreter der Glasproduktion, wohingegen bei der Definition der Risikoabwägung Fachleute für die Montage aus den Reihen des Handwerks gefragt seien. Wie GFF erfuhr, plant Achenbach weitere Aktivitäten im Auftrag der Glaser-Innung Niedersachsen, insbesondere hinsichtlich der bevorstehenden Kommentierung der genannten Formulierung zum Einsatz von Glas mit sicherem Bruchverhalten bzw. zur Risikoabschätzung.

Risikoabwägung: Achenbach zur DIN 18008-Überarbeitung

© Holzmann Medien

Welche Aktivitäten das genau sind und warum Achenbach den Vertretern des Normenausschusses an einer Stelle rechtliche Schritte ankündigte, das lesen Sie exklusiv in unserer Ausgabe zur glasstec. Das Heft erscheint am 5.10.18. Bitte verpassen Sie nicht einen Videoausschnitt aus der Diskussion mit den Redakteuren Reinhold Kober und Matthias Metzger, in der Kurzfassung zu sehen auf unserer FB-Seite, in der extended version auf www.gff-magazin.de .