Die sorgfältige Auswahl der Befestigungsmittel entscheidet über den Erfolg Absturzsichernde Verglasung: die richtige Befestigung wählen

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Die Montage von absturzsichernden Verglasungen erfordert ein hohes Maß an Sorgfalt. Hier lesen Sie, welche Besonderheiten Fachbetriebe bei der Wahl und dem Nachweis der geeigneten Montagelösung beachten sollten.

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    So funktioniert die absturzsichernde Befestigung von Verglasungen am Kunststoff- (li.) und Holzfenster (re.).
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    Zugausleger am Kunststofffenster eignen sich für die Befestigung in verschiedenen Mauerwerkstypen.
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Absturzsichernde Verglasungen müssen Verarbeiter mit Blick auf statische und stoßartige Belastungen hinsichtlich der ausreichenden Tragfähigkeit nachweisen. Diese Nachweispflicht erstreckt sich nicht nur auf die eigentliche Absturzsicherung mit den entsprechenden Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen (AbP), sondern ebenso auf die Verankerung am Baukörper. Der Leitfaden zur Montage (LzM), herausgegeben von der RAL Gütegemeinschaft, regelt die Art der Montage im Sonderfall 2 im Detail.

Kann der jeweilige Montageverantwortliche den Sonderfall 1 in der Regel noch selbst beurteilen bzw. berechnen, muss er bei Sonderfall 2 die Anforderungen bezüglich weiterer Vorgaben prüfen lassen und einhalten. Dazu zählen je nach Situation ein statischer Nachweis, ein Prüfnachweis oder ein Verwendbarkeitsnachweis. Diese Dokumente erarbeiten in der Regel Statiker, Prüfstellen oder Zulassungsstellen (vgl. Tabelle 5.2 LzM). Maßgeblich für den Nachweis einer absturzsichernden Verglasung ist die DIN 18008-4. In Anhang D1 regelt die Norm die Lastannahmen für linienförmige Lagerungskonstruktionen. Dort zeigen die Autoren zwei Möglichkeiten auf.

Beachten Sie diese Grundlagen ...

Der Fachbetrieb kann nachweisen, dass seine Lösung im Bereich der Absturzsicherung eine linienförmige Last von mindestens zehn Kilonewton pro Meter je Seite abträgt. Eine zweite Möglichkeit besteht darin, dass der Verarbeiter Befestigungsmittel verwendet, die bei einem Verschraubungsabstand von maximal 300 Millimeter eine charakteristische Auszugskraft von drei Kilonewton aufweisen. Die Befestigungsmittel müssen über eine entsprechende Prüfung verfügen; Grundlage ist die ETB Richtlinie. Bei statischen Versuchen entsprechend der ETB Richtlinie muss je Befestigungspunkt die Tragfähigkeit von mindestens 2,8 Kilonewton Bruchlast nachgewiesen sein. Der Lastabtrag muss, unter Beachtung der vorliegenden Prüfzeugnisse und -berichte, ausgehend von der Absturzsicherung bis in den Baugrund nachgewiesen werden.

... und nutzen Sie geprüfte Lösungen

Die Firma Abel Metallsysteme hat für absturzsichernde Verglasungen an bodentiefen Fenstern ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) bereitgestellt, das Glasbreiten von 500 bis 3.000 Millimeter und Glashöhen ab 200 Millimeter abdeckt. Auch eine Vielzahl an beispielhaften Einbausituationen – unter anderem in Verbindung mit Rollladenführungen und Raffstoreanlagen – regelt das AbP. Zudem hat das Unternehmen sämtliche möglichen Glasformate in Abhängigkeit von der beim Bauvorhaben vorhandenen Windlastzone und der Verkehrslast statisch berechnet.