BIV 0,8 Meter-Regelung auf der Kippe?

Die bisher als unumstößlich geltende 0,8 Meter-Regelung im Normentwurf zur DIN 18008-1 wankt – zumindest wenn man dem Bundesinnungsverband (BIV) des Glaserhandwerks Glauben schenken darf. In seinem Newsletter vom 18. Dezember 2018 berichtet der Verband, dass es im sog. WebEx-Meeting des zuständigen Normen-Arbeitskreises NA005-09-25 AA nach den Einwänden aus der Bauministerkonferenz und dem Einspruch von Dr. Hans Schneider aus der Oberen Bauaufsicht Baden-Württemberg einen Änderungsvorschlag zu Kapitel 5.1.4 gegeben habe, der die bisherige Anforderung umkehrt. Demnach soll der bisherige Text zu Sicherheitsglas unterhalb von 80 Zentimeter („Frei und ohne Hilfsmittel zugängliche Vertikalverglasungen sind auf der zugänglichen Seite bis mindestens 0,80 Meter über Verkehrsfläche mit Glas mit sicherem Bruchverhalten auszuführen.“) entfallen und durch folgenden Satz ersetzt werden: „Wenn die Verkehrssicherheit es erfordert, sind bei frei zugänglichen Verglasungen Schutzmaßnahmen zu treffen. Das kann beispielsweise durch eine Beschränkungen der Zugänglichkeit (Abschrankung) oder die Verwendung von Gläsern mit sicherem Bruchverhalten erfolgen.“ Floatglas wäre dann wieder der Standard; eine Risikobeurteilung soll die Erforderlichkeit von Glas mit sicherem Bruchverhalten feststellen. Allerdings: Auch wenn der BIV diese Kehrtwende in seinem Newsletter schon als Faktum präsentiert – nach Recherchen von GFF handelt es sich bei der Änderung nur um einen Vorschlag, der noch nicht endgültig verabschiedet wurde. Wir halten Sie auf dem Laufenden.